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Gibt es einen Bebauungsplan? (in diesem muss die Straßenfluchtlinie eingezeichnet sein und das Straßenniveau entlang dieser Straßenfluchtlinie)
Hat es eine Parzellierung gegeben, bei der die ggst. Verkehrsfläche abgetreten wurde? Wenn ja, dann musste die Grundabtretung mit Bescheid vorgeschrieben werden und in diesem Bescheid musste die Straßenfluchtlinie und deren Niveau bestimmt werden. Ansonsten werd ich aus deinen Angaben noch nicht ganz schlau: Was soll das heißen? Man hat das künftig geplante Niveau der Straße gewusst und hat es ignoriert - man ist also von irgendeinem anderen Niveau ausgegangen??? Das versteh ich so, dass das eine generelle Montageanleitung ist, wo drinnen steht, dass ein gewisser Mindestabstand vom Boden einzuhalten ist. Da steht aber sicher nicht drinnen, wo genau bei euch jetzt dieses (Bezugs)Niveau ist! Die Strom-/Gasböcke hätten also unter Berücksichtigung des von der Gemeinde angegeben absoluten Niveaus montiert werden müssen ( das ist das Niveau, das eure Baufirma "ignoriert" hat??) Ich seh da jetzt noch keine nachvollziehbaren Widersprüche der Gemeinde. Einersiets hat man gesagt, wo das Niveau sein wird (wurde aber ignoriert) und andererseits hat man eine technische Information geliefert, wie Stromböcke zu montieren sind (nämlich mit den Revisionstüren mind. 30 cm über Niveau). |
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Gibt es. An der Straßenfluchtlinie ist kein Niveau eingezeichnet. Tatsächlich ist aber auf der gegenüberliegende Straßenseite eine Höhe vermerkt (hatte ich bisher komplett übersehen). Siehe hier ein Foto davon. Kann man das heranziehen? Diese Höhe ist allerdings sogar unter dem aktuellen Niveau und ich habe das Gefühl, es ist lediglich die Höhe des ursprünglichen Geländes, bevor man die Straße angelegt hat. Ich vermute ein Mitarbeiter hat den Plan gehabt, aber ihn nicht an den Einreichplanzeichner weitergeleitet. Der wiederum ist vom aktuellen Niveau ausgegangen. Ist allerdings wohl bei allen anderen genauso abgelaufen (macht es aber nicht besser). Ich versuch es nochmal klarer zu formulieren. Die Gemeinde verweist mich auf zwei widersprüchliche Dokumente (inkl. dem Bebauungsplan nun drei), die jeweils die folgende Ergebnisse liefern: 1. Ein Plan vom gemeindeeigenen Abwasserbetrieb erstellt mit absoluten Höhen der zukünftigen Straße. Dort ist bei unserer Einfahrt eine Höhe von 192,4 2. Die technische Zeichnung der bereits gesetzten Stromböcke. Die Gemeinde sagt dazu, dass diese richtig gesetzt sind und ich mich an denen bzgl. der Straßenhöhe orientieren kann (von oben oder von der Revisionstür gemessen). Mache ich diese Messung, komme ich auf ein Niveau von ca. 192,15 3. Der Bebauungsplan, wo die oben genannte Höhe von 191,59 vermerkt ist |
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Ich habe mich heute mit dem Polier getroffen, der die Straße bauen wird. Dieselbe Firma hat auch die Stromböcke gesetzt. Da scheint tatsächlich etwas falsch gelaufen zu sein und die Informationen widersprechen sich.
Was die Gemeinde jetzt tut, wird noch geklärt. Aber ich hoffe auf eine Lösung, die uns doch noch eine halbwegs normale Zufahrt ermöglicht ;) |
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