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ich nehme mal böse an, dass das kabel schon länger - dort hängt und damit nicht neu ist. damit kommt's darauf an, ob das servitut im grundbuch eingetragen ist oder nicht bzw. ob es ggf. vom voreigentümer eine einverständnis gegeben hat, dann könnte es außerbücherlich erworben sein. http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap8_0.xml?section-view=true;section=5 ist nix im grundbuch und gibt's auch sonst keine zusagen, hast gute chancen, das wegzukriegen... |
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Wichtig ist auch noch, wie lange die Stromleitung schon so verlauft, selbst ohne Servitut können Dinge ersessen werden.
Der Grundstücksnachbar auf 166/14 bzw. 4 wird jedenfalls nicht erfreut sein, seinen Garten aufzugraben und den Stromanschluss neu zu machen. |
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gut aber man könnte es auf 166/12 und dann auf 165/10 spannen sollte der einen dachständer haben. |
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danke schonmal für eure hilfe. also im Grundbuchauszug steht nichts über die Stromleitung. Es ist lediglich die Dienstbarkeit von Wasser und Kanal angeführt. Die Stromleitung verläuft sicher schon 40 Jahre über unser Grundstück. Ich hab es von meinem Großvater geerbt. Es könnte also sein, dass wir die Leitung bereits ersessen haben?
Die Leitung auf 166/12 umspannen wird nicht möglich sein, da diese keinen Dachständer haben. Der Mann von der Energie AG hat gemeint, dass es eventl. die Möglichkeit gebe einen zweiten Masten auf unserem Grundstück zu montieren (der würde dann ca. da stehen wo das "g" von "Tannenweg" ist, das ist unsere Einfahrt). Das würde dann so aussehen, dass die Stromleitung ganz links an unserer Grundstücksgrenze nach unten verläuft. 100% zufrieden wäre ich damit auch nicht aber bevor es so bleibt wie es jetzt ist. Ich will aber auch nicht auf mein Recht verzichten (wenn ich eines hab), die Leitung zu verlegen. |
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na, dann frag' mal den opa oder sonstwen, der dabei war - 40 jahre sind mal 10 mehr als nötig zum ersitzen - das macht der, der das recht erwirbt, also die energie ag. blöd, wenn die energie ag einen vom opa genehmigten plan hat... und ihr es halt so geerbt habt (und das kabel schon 30 jahre dort hing). wenn aber nix eingetragen ist und die energie ag nix im grundbuch hat, würde ich mir mal zu beweiszwecken einen grundbuchsauszug holen - und genau nachschauen bzw. ggf am bezirksgericht am amtstag mit dem zuständigen richter reden - ned, dass du da die schlafende energie ag geweckt hast... |
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danke für den Ratschlag, den Grundbuchauszug habe ich schon aber ich werde mich da wirklich beim Bezirksgericht erkundigen. Also wenn es eine außerbücherliche Einigung gibt, dann kann man mir dort weiter?
Das Grundstück ist auf alle Fälle schon länger in Familienbesitz, da hat es die Stromleitung noch nicht gegeben. Habe mir jetzt nochmal den Dienstbarkeitsvertrag durchgelesen, vom Strom steht da gar nix drinnen. |
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Wie lang gibts denn jetzt sschon die Stromleitung auf dem Grundstück?
Es wird nämlich , wenns hart auf hart geht, auf dieses Fakt hinauslaufen. Ev. könntest noch mit der Gemeinde reden, die sind ja auch daran interessiert, die hässlichen Oberleitungen weg zu bekommen...vor allem, weils eh schon unterirdisch Strom gibt. |
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wenn's eine einigung gibt, muss man halt die mal - anschauen, was da genau ausgemacht wurde.
schlechteste variante für dich: opi hat auf dauer gegen wenig geld zugestimmt... viel geld macht's auch nicht besser. auf jederzeitigen widerruf ist da schon besser und am besten gibt's halt nix. andererseits: wer lässt sich schon für lau ohne versorgungsnotwendigkeit ein stromlasso quer übern grund hängen? krebs und elektrosmog war damals wohl wurscht, auch wenn der tesla schon mit strahlenkanonen gespielt hat: http://www.vorsicht-hochspannung.com/Gesundheitsrisiko.htm aber mich wundert immer weniger... und 40 jahre sind halt verdammt lang. aber da haben sich die leut' noch mehr gefallen lassen... ein hoffnungsschimmer. fraglich ist halt auch, ob die gemeinde nicht interesse hat, billige oberleitungen statt langer und teurer erdleitungen verlegen zu lassen. |
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also habe ich das jetzt alles richtig verstanden, wenn wir die Stromleitung bereits "ersessen" haben, dann ist es ganz egal ob mein opa etwas vereinbart hat oder nicht? |
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HallO!
bei freunden hatten wir mal das selbe, da war auch die leitung über das grundstück und es war nichts zu machen. er hat dann auf seine kosten zwei holzmasten aufgestellt und auf seinem grundstück an der grenze dass kabel vergraben und den rest gespannt gelassen. hat erm nicht mal so viel gekostet die zwei masten hat er günstig gebraucht bekommen und ein erdkabel kostet ja nicht die welt und er hatte seine ruhe. in deinem fall würd ich es zur not auch so machen. und zwar den einen mast vom 166/14er würd ich in deine "ecke" stellen und denmast vom 165/10 würd ich an die ecke stellen wo dein "zumpferl" links weggeht dann das kabel am grundstücksrand eingraben und ferig. freileitung brauchst ja keine neue die kann man ja auseinander schneiden. so würd ich dass machen ... ev kann man sogar dem einen anbeiten ob er nicht mitzahlen mag (dem untern)also seine "wiederherstellungsarbeiten" weil sein haus nicht weit vom grundstück entfernt liegt, dann musst nur einen mast aufstellen ... also so würd ich das lösen ... lg! |
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dankeschön AndiBru, wenn es nicht anders geht werden wir es eh so machen müssen. Welche "Ecke" hast du genau gemeint?
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von welcher Stelle bekommst du die Stromanspeisung? Kann man nicht vom Verteilerkasten bei 5566 ein Erdkabel zu dir und zur Parzelle 166/14 verlegen? Dann würde die Feileitung über dein Grundstück wegfallen. |
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nein, hast du falsch verstandender, dem die leitung gehört muss (=energie ag) muss das recht, über deinen grund leiten zu dürfen, "ersitzen", wenn nix vereinbart ist. die vereinbarung muss die energie ag natürlich auch beweisen, da sie ja nicht im grundbuch steht. wenn sie allerdings beweisen kann, dass es eine vereinbarung gibt/gab und sie ungestört 30 jahre da drübergeleitet hat, wird's schwer. damit könnte sie auch ins grundbuch. |
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warum.. - ..denkst du an einem Rechtsanwalt? Ich denke die Energie-AG wird dir das ohne Probleme neu verlegen. Warum sollte Sie das nicht machen? Dein Garten ist besser nutzbar. Natürlich musst DU das ganze bezahlen. Die Energie AG hat das Recht ersessen und wenn du da tief nachborst wird die Leitungsbau-Abteilung schnell schauen dass sie das ersessene Recht im Grundbuch eintragen. Das können sie nämlich ohne deine Unterschrift für dein Grundstück machen, wenn sie die redliche Verwendung und Ersessung dem Grundbuchamt nachweisen.
Den Nachbarn von 166/12 würde ich mich nicht fragen trauen, ob man die Leitung über sein Dach spannen dürfte. Der hat ja selber wahrscheinlich viel Geld dafür bezahlt dass er ein Erdleitung als Anschluss bekommt anstatt einer Leitung aufs Dach. |
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danke für eure vielen Beiträge, bin wirklich dankbar für jede Erfahrung.
Ja das ginge natürlich, wäre meiner Meinung nach auch die beste Lösung aber der Nachbar von 166/14 möchte noch kein Erdkabel und wenn dann müsste ich das bezahlen. Ich weiß ja nicht wieviel so etwas ca. kostet? Weiß von euch jemand mehr? @cc9966: den Nachbarn von 166/12 werde ich damit auch nicht belästigen, da ich so etwas selber auch nicht möchte. Es wäre natürlich toll wenn ich für die Verlegung nichts bezahlen müsste, aber wenn die das Recht bereits ersessen haben wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben (dann bringt mir auch ein Anwalt nichts) |
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Hallo, so hätte ich mir das gedacht, ist zwar ein mist wenn du das machen musst, aber najo .... es kostet ja nicht die welt ...
einmal mit 2 masten oder einmal mit 1 mast wenn der untere nachbar zustimmt die "3 meter"auf seinem grund zu graben. (wiederherstellung sollt halt er zahlen zb) lg! |
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Ich habs eh schon geschrieben, warum sollte sich der Nachbar auf 166/14 das antun?
Der muss seinen Garten aufgraben, wahrscheinlich ein Loch in seine Kellerwand stemmen/bohren und das Kabel einleiten und anschliessen lassen. Wenn ihm die Oberleitung so stören würde, hätte er das schon getan (der Tannenweg ist ja bereits erdverkabelt, das EVU hat sicher vor jedem Grundstück das Kabel liegen). Billig wird das sicher nicht, wenn du ihm das bezahlst, das werden schon ein paar tausender sein... |
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wow danke AndiBru, du machst dir ja wirklich Mühe :)
Aber ich denke wenn dann kommt Skizze 1 in Frage weil wie "gdfde" schon gesagt hat, der Nachbar wird nicht wirklich Interesse an einer Baustelle in seinem Garten haben. Hab auch mal ein bisschen gezeichnet. Bei dieser Skizze ist nur ein Strommasten eingezeichnet aber ich befürchte, dass ich da mit einem nicht auskomme weil der Abstand dann zu weit wäre und die Leitung durchhängt mmmmmh Was denkt ihr? Danke lg |
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age wieso funktioniert das auf einmal nicht mehr grrrr
vielleicht könnt ihr es euch auch bildlich vorstellen. Es würde also ein Masten (ganz unten)auf meiner Grundstücksgrenze stehen und somit wären die beiden Häuser mit Strom versorgt und die Leitung würde nicht mehr quer über unseren Grund hängen. |
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...so jetzt aber - |
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Hallo KatjaHasi
Ich arbeite bei einem EVU im Leitungsbau. Eine Niederspannungsleitung wird nicht ins Grundbuch eingetragen. Nur Hochspannngsleitngen. Für Niederspannungsleitungen gibt es ein Durchleitungsrecht vom EVU. soll heißen dass ein EVU Leitungen über dein Grundstück bauen kann wenn es keine andere Möglichkeit gibt.(wirtschaftlichkeitsrechnung). Es gibt nur eine Unterscheidung. Wenn die Leitung für dich ist, d.h. du bekommst den Strom für deine Anlage von dieser Leitung dann musst du dafür bezahlen wenn sie umgelegt werden soll. Wenn die Leitung nur über dein Grundstück zum Nachbarn führt und nicht zu deiner Anlage dann muss das EVU die Leitung auf ihre Kosten entfernen wenn sie dich wegen Bauarbeiten behindert. Nur aus optischen Gründen wird die Leitung nur auf deine Kosten entfernt. |