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Meine Auffassung, ob die richtig ist weiß ich nicht, aber logisch wärs mir. Es gibt pro Jahr (01.12.2022 - 30.11.2023) einen Deckel auf 2900 kWh. Wenn du die Abrechnung irgendwann dazwischen erhältst, bekommst du den Betrag den du bereits ausgeschöpft hast abgezogen (Zuschuss durch den Bund). Wenn du bspw. im April die Abrechnung bekommst und du 2200 kWh der Strompreisbremse genutzt hast, bekommst du für diese 2200 kWh den Zuschuss. Für das restliche Abrechnungsjahr (Mai - 30.11.2023) kannst du dann noch 700 kWh der Strompreisbremse nutzen. Mit 01.12.2023 beginnt das Spiel dann wieder von vorne, allerdings nicht mehr mit den vollen 2.900 kWh weil die Strompreisbremse nur bis 30. Juni 2024 vorgesehen ist. Da funktioniert das Spiel halt mit reduzierten Werten. So ist meine logische Interpretation.
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Hänge mich in die Unterhaltung ein und setze einen Drauf: Ich wohne noch in der aktuellen Wohnung, beim Haus ist bald das ausheizen des Estrichs angesagt. Frage: Bekomme ich für beide Haushalte die Bremse oder nur beim Hauptwohnsitz? |
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2 zähler - 2x strompreisbremse (2x 2900kwh) Wird je zähler gerechnet, du kannst nicht von der wohnung ev. Rest der nicht verbraucht wurde auf das haus gutschreiben lassen gilt auch für nebenwohnsitz, zweitwohnung, ferienhaus,... |
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Kommt drauf an welche Lastprofil die Zähler haben. Lies mal unter: https://www.e-control.at/stromkostenbremse --> Wer bekommt die Stromkostenbremse |
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