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Deine Fragen zeigen ja schon ganz deutlich, wieviel Probleme das alles aufwerfen kann. Meine persönliche Meinung dazu ist ganz klar: Keinesfalls ein "gemeinsames" Bauwerk über eine Grundgrenze stellen! Man wird es nicht schaffen, alle Fragen und möglichen späteren Diskussionspunkte für den Fall, dass man sich irgendwann mal nicht mehr so einig ist (vielleicht, weil es sich dann um andere Personen handelt), jetzt so vorauszusehen und zu formulieren, dass es zu keinem Streit kommen kann.
Ansonsten: der Nachbar hat offensichtlich baufällige Bauwerke (Mauern) stehen. Im Ausgangspunkt hat er (allein) daher bereits derzeit eine Verpflichtung, das in Ordnung zu bringen. Das geht mal allein auf sein Konto. Dann kommts auch darauf an, was die ursprüngliche Ausgangssituation ist - also der bisherige, langjährig bestehende Geländeverlauf und wer jetzt was und wieviel an diesem Urgelände ändert. Jeder ist dann für das verantwortlich, was er ändert. Wenn du z.B. auf deiner Seite gegenüber dem ursprünglichen Niveau entlang der Grundgrenze 1 m abgräbst, dann musst du diesen Meter irgendwie überbrücken - entweder fach- und normgerecht (standsicher) anböschen oder halt mit Mauer abstützen. Wenn der Nachbar anschüttet, dann umgekehrt für ihn dasselbe. Wenn nur du abgräbst und sein bisheriges Niveau gleichbleibt, dann ist ganz allein deine Angelegenheit. |
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Das hätte mir mein Bauchgefühl eben auch gesagt. Der Nachbar weiß, dass er grundsätzlich hier was machen müsste, da die Mauer ihm gehört. Der Bestand des Geländeverlaufs ist aber so, da ich durch eine höhere Mauer mehr abgraben kann und somit die Rückseite vom Haus um einen Meter mehr frei ist. Der Nutzen ist für uns beide gegeben. Nach deiner Einschätzung, Karl, würde die einzig vernünftige Lösung so aussehen, dass die Mauer samt Verankerung im Hang (Bewehrte Erde) zur Gänze auf dem Grund vom Nachbarn stehen soll und sein Eigentum ist? Wie wir uns aber einmalig die Kosten teilen wäre wieder ein unabhängiges Thema oder? |