Hallo Expeds,
ich finde in der
BO BO [Bauordnung/Baugesetz] und BTV von NÖ keine Hinweise für Stützmauern, sondern nur für Bauwerke. Daher meine Fragen:
- darf ich mir eine Auffahrtsrampe (Fläche kleiner als 100m²) aufschütten, wenn dabei ihre Höhe nicht die Nachbargrundstücke überragt? (Stichwort Geländeveränderung)
- darf ich dabei eine Vertiefung graben, die eine Stützmauer erfordert und diese Stützmauer aus Wurfsteinen errichten? oder ist es schon ein genehmigungspflichtiges Bauwerk?
Um besser die Problematik zu beleuchten lege ich ein Schnitt und 2 Bilder hinzu.
Ziel wäre: Auffahrt/Rampe und Stützmauer ohne Genehmigung errichten können.
Querschnitt: die verschiedenen Farben geben die verschiedenen Geländerverläufe wieder.
die Rampe ist hier ganz frisch und das Haus oben vor dem Abriß; Betonplatten wurden später entfernt und gegen 30/70 Betonschotter getauscht
Bild ist von der Straße gemacht, d.h. links und rechts beziehen sich darauf.
von oben:
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