Hallo,
unsere Nachbarn bauen gerade einen Altbestand um mit gravierender Umgestaltung : von den Bauarbeiter haben wir erfahren, dass sie eine ca. 6 m lange Stützmauer an unserer Grundstücksgrenze planen, die, weil das Grundstück eine Hanglage aufweist, eine 2,5m bis mind. 3,5m Höhe haben wird. Das Ganze wird mit einer weiteren Säule mit einer Betondecke überdacht und schließt seitlich an ihren 2,5m breiten Balkon an. Das Dach reicht zum Teil über ihren Pool und ich nehme an, das das Dach als Sichtschutz gedacht ist...
Bei ihrem Einreichplan war davon nichts zu sehen. Ist das erlaubt? Danke!
Gesamten Text anzeigen