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Stützmauer NÖ [W]

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  •  Geserit
  •  [W]
  •  [Wien]
29.4.2021
3 Antworten | 2 Autoren 3
3
Liebe Baurechts-Experten,

Wir wollen in NÖ unser Grundstück terrassieren. Dafür müssen wir eine 2,5 Hohe Stützmauer bauen die 5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Allerdings gibt es keinen Nachbarn am Ende des Grundstücks, da hier der Wald beginnt und der gehört den Bundesforsten. Meine Nachbarn links und rechts sind beide höher als die Mauer, das heißt sie hätten keinerlei Beeinträchtigung. Auch nicht wenn sie in Zukunft ein Nebengebäude errichten würden. 

Meine Frage wäre nun:

1. Darf ich das?
2. Wie wäre das Prozedere hier? Ich schätze so etwas muss eingereicht und bewilligt werden?

Ich habe versucht die Bauordnung zu lesen, aber um ehrlich zu sein nichts verstanden. Konnte mir die Frage damit nicht eindeutig beantworten und wusste auch nicht wo genau ich diese Antwort finden könnte.

Auf der Gemeinde war ich noch nicht, weil ich wollte keine schlafenden Hunde wecken wenn es ohnehin dann nicht geht. 

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. 
Habe hier im Forum zum Thema Stützmauer schon einiges gelesen und da ging es meistens nur um den 45% Lichteinfall zum Nachbargrundstück. Ich glaube das wäre in unserem Fall nicht relevant.

Liebe Grüße


2021/20210429929122.png

  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.4.2021  (#1)
Klar, dass du nichts gefunden hast. Spricht auch nichts dagegen.
Bewilligungspflicht is natürlich gegeben.
Und: warum sollen die Bundesforste keine "Nachbarn" sein?

1
  •  Geserit
29.4.2021  (#2)
Danke für deine Rückmeldung! 

Ich hatte Angst, dass es irgendwo eine Regel gibt, die eine solche Geländeveränderung unterbindet. 

Du hast natürlich absolut Recht, klar sind die Bundesforsten ein Nachbar. 

Müsste ich das dann mit den Bundesforsten vorher abklären? 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.4.2021  (#3)

zitat..
Geserit schrieb: Ich hatte Angst, dass es irgendwo eine Regel gibt, die eine solche Geländeveränderung unterbindet.

Nicht generell. Die Einzelsituation und die Details der geplanten Maßnahmen kennt man hier natürlich zu wenig. Aber grundsätzlich besteht die Möglichkeit.

zitat..
Geserit schrieb: Müsste ich das dann mit den Bundesforsten vorher abklären?

Es steht nirgendwo, dass man "muss". Is halt gute Sitte, dass man das schon im Vorfeld mit den Nachbarn kommuniziert. Aber keine (gesetzliche) Pflicht.


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