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Stützmauern unter 1,50m sind nicht anzeigepflichtig. Zur Länge gibt es mW kein Limit. Rechtsgrundlage: OÖ.Bauordnung 1994, § 25 Absatz 1, Ziffer 14.
Ob die weitere Vorschreibung von Ziffer 14 dein Vorhaben betrifft, solltest du mit der Gemeinde abklären. Nach deinen Angaben kann ich mir nicht vorstellen, dass der Naturschutz zu involvieren ist. Im Zweifel aber besser dort nachfragen. |