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was sagt denn die Einreichung und Baubewilligung dazu. Gibt es dazu schon eine Angabe der Baubehörde? |
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Hi, nein, gibt es noch nicht. Die Frage ist ja jetzt genau, ob es schlau ist so einzureichen, auf das Verständnis der Behörden zu hoffen und alle Nachteile eines Bauverfahrens damit einzugehen. Inkl. Verzögerung, Untersagung gewisser Ausführungen, ... Oder ob (wie der erste Nachbar) mit zwei Böschungen in Serie das Nullniveau für den Einreichplan darzustellen, und dann (vermutlich) mit einer Bauanzeige, ohne weitere Parteienstellungen (insb. Seitens Gemeinde - ASV & Ortsbildgutachter) die Stützmauer umzusetzen, gscheiter ist. Damit weckt man sich nicht im Vorhinein die Hund auf, kann die Geländeveränderung (zum Großteil wie bewilligt) erledigen und darf die Stützmauer dann ja sowieso machen? |
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ihr habt ja - so wie ich das verstehe - ein gemeinsames thema mit der hanglage. vielleicht gehts problemlos bei der gemeinde, wenn alle das gleiche wollen.... |
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Höhe der Stützmauer ist eine Sache. Veränderung des vorhandenen Bodenniveaus die andere. In OÖ braucht ihr für Aufschüttung oder Abtragung >1,5 Meter ebenfalls eine Genehmigung. Eine drei Meter hohe Böschung frisst euch auch einiges an Gartenfläche weg. Bei einem Winkel von 45% (steiler geht es nur mit bewehrter Erde Konstruktionen) ist die Basis ebenfalls drei Meter breit. Und auf die Dauer macht man sich das Leben sehr schwer, wenn man diese Böschung irgendwie pflegen möchte. |
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Wir bauen selbst gerade. Unser Grundstück hat ebenfalls ca. 10% Gefälle. Gelöst haben wir es so: An der tieferen Seite wurde eine 1,5 Meter Stützmauer entlang der Grundgrenze als Natursteinschlichtung gebaut (Auflage der BH, aber okay weil billiger als gleich hohe Betonkonstruktion und obendrein hübscher anzuschauen). Dahinter Gelände aufgefüllt mit 4% Steigung. Das sind 40 cm Höhenunterschied auf 10 Meter, die merkt man kaum. Das Haus selbst liegt auf dem Niveau der am oberen Ende des Grundstücks gelegenen Straße und "wächst" somit aus dem Hang heraus. Dadurch liegt die Terrasse dann ca. 1,8 Meter über dem Garten, was durch eine Böschung mit Treppe ausgeglichen wird. Noch ein Gedanke, wenn die Nachbarn vor dem gleichen Problem stehen: Wenn der eine mit Böschungen arbeitet und der andere Stützmauern baut, führt das zwangsläufig zu "Gräben" zwischen den Parzellen. Einfacher, billiger und optisch ansprechender wird es, wenn ihr euch auf eine Lösung verständigt und EINE Stützwand baut, die sich dann über mehrere Parzellen erstreckt. Oder eben alle abböscht. |
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Ich borg mir den Thread mal kurz aus. Für mich ist das leider etwas schwammig, die meisten hier werden das wahrscheinlich eher verstehen. Wir wollen eine Stützmauer bauen um unsere Böschung weg zu bekommen. An der höchsten Stelle wären wir bei ca. 1,7m, der tiefste Punkt ist bei 1,3m. Die Seite wo wir die Mauer errichten wollen grenz an den Gehsteig und in weitererfolge die Gemeindestraße. Heißt das jetzt ich brauche die Zustimmung weil es innerhalb der 8m zur Straße ist oder bruache ich nichts, weil erst ab Höhe 1,5m Anzeigepflicht herrscht oder kann die Gemeinde noch einen extra Bebauungsplan für die Gemeinde haben? DAnke! "Zäune (= Einfriedungen) dürfen gemäß § 49 Oö. Bautechnikgesetz 2013 eine Höhe von 2 m über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten, außer der Verwendungszweck erfordert eine größere Höhe. Diese Rechtsvorschrift gilt jedoch nur, soweit in einem Bebauungsplan der Gemeinde nichts anderes festgelegt ist. Einfriedungen dürfen direkt an der Nachbargrundstücksgrenze errichtet werden. Zu einer öffentlichen Verkehrsfläche ist innerhalb eines Bereichs von acht Metern neben dem Straßenrand die Zustimmung der Straßenverwaltung (bei Verkehrsflächen der Gemeinde ist dies der Bürgermeister, bei Verkehrsflächen des Landes ist dies die Landesstraßenverwaltung) einzuholen (§ 18 Oö. Straßengesetz 1991). Einfriedungen zählen in der Regel zu den bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben. Eine Anzeigepflicht für Stützmauern und freistehende Mauern besteht erst ab einer Höhe von mehr als 1,50 Meter über dem jeweils tiefer gelegenen Gelände (§ 25 Abs. 1 Z. 14 Oö. Bauordnung 1994). Einsicht in den Bebauungsplan können Sie bei Ihrem Gemeindeamt bzw. Magistrat nehmen. Dort können Sie auch die grundsätzlichen Voraussetzungen abklären." |
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Wenn ich nichts übersehen habe, dann würde es so laufen: 1) Nachfragen ob es einen Bebauungsplan gibt Wenn nein, dann 2) Bauanzeige machen, da Mauer höher als 1,50 m. 3) Zustimmung der Straßenverwaltung (vermutlich BGM) notwendig Du hast hier unterschiedliche Gesetze einzuhalten, die UND verknüpft sind. |
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Ok. Wenn es 1. nicht gibt und ich bei 2. unter den 1,5m bleiben würde? Ich brauch nur grob mal die Richtung, weil bei uns in der Gemeinde läuft einiges nicht so wie es soll. Gab gerade 2 Baustopps eigentlich ohne Grund in der Nachbarschaft |
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genau wie Rabaum schreibt. Bei der Straßenverwaltung kommts dann eben drauf an welche Straße es ist. Güterweg, Landstraße, Bundesstraße - aber am einfachsten im Zuge der Bauanzeige einfach nachfragen, wer im konkreten Fall die Straßenveraltung macht. Sollte diese sich gleich mal "quer" legen, kannst du unten verlinkt schonmal ein paar Infos/Tipps lesen.... ... würde mich nicht wundern wenn dann gleich mal kommt: "die Mauer muss aber 60cm hinter die eigentliche Grundgrenze.... " https://www.energiesparhaus.at/forum-ooe-einfriedung-abstand-zur-grundgrenze-vorgeschrieben/79361 Meine Rechtsberatung hat mich vor einer indirekten Enteignung bewahrt (hätte einen Streifen von 60cm x 200m herschenken dürfen, dafür aber dann noch selber Instandhalten und im Winter räumen 😅). EDIT: um die Einwilligung bei der Straßenverwaltung kommst nicht drumherum. Andernfalls könnte es mal probleme geben.... 1 |
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Dann brauchst du (3) trotzdem. |
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Wenn ich die letzten 15 Jahren eines gelernt habe, dann, frag nicht die Baubehörde sondern das Land. Das Land OÖ gibt sehr freundliche und fachlich kompetente Beratung, teilweise war die Gemeinde richtig am Holzweg und das Land klärte auf. Nach dem Motto, geh zum Schmied und nicht zum Schmiedl. |
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Beachte auch, dass Geländeangleichungen von mehr als 1,5 Meter über/unter dem ursprünglichen Niveau bewilligungspflichtig sind. Bei 1,7 Meter liegst du da knapp drüber. Ob's jemand interessiert, ist natürlich ein anderes Thema. Hängt wahrscheinlich stark davon ab, was dein Nachbar von deinem Projekt hält. |
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