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Zuständige Baubehörde kontaktieren.
Das ist denke ich der einfachste Weg. Die Bauordnungen sind leider vielerorts unterschiedlich |
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Im Übrigen kann ein Superädifikat oder was auch immer, was in den Bereich des Zivilrechtes fällt, geltendes Verwaltungsrecht wie z.B. das Baurecht nicht aushebeln oder overrulen. Dazu wie schon so oft nur ein Hinweis: Nicht der Nachbar gibt vor oder erlaubt wie gebaut werden darf, sondern das Gesetz!! Daraus, dass dein Vater damals irgendwas zugestimmt hat, kannst heute nichts gewinnen! Ebenso hilfts nichts, dass dein Nachbar heute zustimmen würde, wenns dem Gesetz widerspricht. Das musst uns im Detail erklären, warum der Abstand 4,20 m sein muss. was ist da die genaue gesetzliche Regelung? in welchem § steht sie? Ich würde da mal beginnen und den Gemeinden/Bausachverständigen vorweg nicht alles bedingungslos glauben.... |
Meines Wissen kann nicht eine Fläche zum Superädifikat werden, sondern nur ein Bauwerk. Ist daher ein falscher Ansatz.
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Hallo Karl,
Soll auch nicht passieren - meine Idee wäre, dass der Grund zwischen Nachbargebäude und der Grenze Baurechtsgrund wird und ich dann den Schatten meines Bauwerkes darauf werfen kann. Wenn ich darauf bauen darf (das Gebäude wäre dann wohl das Superädifikat), sollte ich wohl auch einen Schatten darauf werfen können... Genau so ist es leider, war von mir auch so gemeint! Steht in der Kärntner Bauvorschrift: § 5 Abstandsflächen (1) Die Abstandsfläche ist für jede Außenwand eines oberirdischen Gebäudes zu ermitteln. Die Abstandsfläche muß so tief sein wie sechs Zehntel des Abstandes zwischen der Außenwand und den durch eine Linie verbundenen Schattenpunkten, die sich auf einer in Höhe des jeweiligen Fußpunktes der Außenwand gelegten Waagrechten ergeben, wenn über das Gebäude Licht in einem Winkel von 45 Grad einfällt Die 4,20 Meter sind also OK. Hast du eine Ahnung ob es möglich ist, auf einen relativ kleinen Teil des Nachbargrundstückes ein Baurecht eingeräumt zu bekommen? Danke & LG |
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Update zum Abschluss:
Leider ist die Gemeinde nicht gewillt, mit mir gemeinsam eine Lösung zu finden. Möglichkeiten hätte es nach Rücksprache mit Notar und Anwalt gegeben, die hätte ich aber auf dem Rechtsweg erstreiten müssen und der Erfolg wäre auch nicht garantiert gewesen. Da ich einerseits die Mittel für einen Rechtsstreit nicht aufwenden will und es auch eine nicht unbeträchtliche Zeitverzögerung gegeben hätte, habe ich den Plan entsprechend der Vorgaben der Gemeinde eingereicht. Außerdem ist es glaube ich besser, wenn man mit der Gemeinde nicht auf Kriegsfuß steht - man braucht ja noch mehr als eine Baubewilligung... |
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Seh ich nicht so. Rechne mal vor (oder zeichne auf) wie du zu diesem Maß kommst!? Vergiss das mit dem Baurecht!! Du musst die Grundgrenze beachten und die notwendigen Abstände hiezu. Wer dahinter bauen darf oder nicht, spielt da keine Rolle. Na eben nicht!! ....und fügt sich jedesmal wirderspruchslos dem Diktat der Gemeinde ||
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Die Schattenflächen sind hellgrau - man sieht links den Schatten des Hausgiebels (4) und der Garage, die im Osten ausschlaggebend ist weil sie über 3,5 Meter hoch ist. Der Schattenwurf wird im ACAD simuliert: Ja. Du bist offensichtlich Jurist, bei dir würde sich die Gemeinde wohl anders verhalten als bei mir. |
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Vorweg: bin KEIN Jurist!
Mit den 4,20 m hab ich nach wie vor ein Problem: Drehen wir es mal um (und bleiben wir vorerst der Einfachheit halber im ebenen Gelände): 4,20m Abstandfläche entsprechen 6/10 des Abstandes der Schattenpunkte bei 45° Lichteinfall. Das bedeutet, dass deine Garage 7m hoch ist!! oder wiederum anders: 7m Höhe mit 45° ergibt 7m Abstand der Schattenpunkte und davon 6/10 ergibt 4,20m. Kann sich im nicht ebenen Gelände zwar etas verändern, ich glaub aber trotzdem nicht, dass die dem Nachbarn zugekehrte Ausßenwand der Garage ca. 7m hoch ist, oder? PS: Wie bekannt, bin ich sehr auf das NÖ Baurecht spezialisiert. Sollte ich die Kärtner Bestimmung da jetzt tatsächlich nicht kapiert haben (ist ja nicht so einfach zu lesen), so bitte ich um Nachsicht aber auch um etwas Geduld und noch einmal um eine für mich verstehbare und nachvollziehbare erklärung. |
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Du hast richtig gerechnet. Die Garage ist Straßenseitig inkl. Attika 3,5m hoch und durch das Gelände an der Südseite 7 m (die Garage ist voll unterkellert) |