Hallo!
Ich möchte einen Teil eines vormals landwirtschaftlichen Gebäudes (in OÖ) abbrechen. In eine Außenbauer wollte ich ein Tor für eine Doppelgarage einbauen. Jedoch ist die Bausubstanz so schlecht, das ich die betreffende Mauer und einen Teil der angrenzenden Mauer abbrechen muss. Ich würde dann auch das Gebäude etwas verkleinern und die Mauern in den rechten Winkel richten.
Ich habe im Internet gelesen, dass der Gebäudeabbrüche nur anzeigepflichtig sind. Oder benötigt man hier eine Genehmigung, weil die Außeansicht verändert wird?
Danke!
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