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Ein Tipp:
Frag doch mal die Gemeinde und deren Sachverständigen ob eine Unterschreitung des Mindestwertes der Bebaungsdichte nach §4 der Bebauungsdichteverordnung möglich wäre.Bis zu welchem Wert dies möglich ist weiß ich leider nicht? |
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Habt ihr schon einen Entwurf für euer Haus bzw. Keller ja/nein? Wisst ihr wieviel m2 ihr insgesamt (Keller/EG/OG) haben wollt? Und in welchen Baugebiet liegt das Grundstück? |
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Wir haben noch keinen Entwurf, aber insgesamt werden wir wohl auf 220qm kommen. Davon wird nicht viel Keller sein, da Hanglage.
Baudichte ist 0,2-0,6. |
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Also bei 220m2 Wohnnutzfläche (Keller, EG, OG) sollte sich das eh in etwa ausgehen. Ich habe ca. 248m2 (75+173) Nutzfläche/Wohnnutzfläche und komme somit auf eine Geschoßfläche von 340m2. Du solltest also in etwa auf 320m2 Geschoßfläche kommen. Und die Geschoßfläche ist das was zur Berechnung herangezogen wird.
Bebauungsdichteverordnung 1993 §1 Begriffsbestimmungen Absatz 1 Wenn du also auf 320m2 Geschoßfläche kommst...... 320m2/1600m2 (Grundstück)= 0,2. Genau was noch erlaubt ist. Ansonsten, wie bereits von bape geschrieben sich auf... Bebauungsdichteverordnung 1993 §4 Unterschreitung ...berufen und um Unterschreitung ansuchen. PS: Du schreibst Baudichte 0,2 - 0,6? In der Baudichteverordnung gibt es kein Baugebiet das mit dem Höchstwert von 0,6 endet. |
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JA! Wenn durch die Vereinigung die bebauungsdichte nicht mehr passt, bekommst du keine Bewilligung für die Vereinigung ||
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Mit der Obergrenze hatte ich das nicht so genau im Kopf, da es nicht relevant für uns ist. Die Untergrenze weiß ich aber sicher... |
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Orientiere Dich nochmals am post von stretch4u.
Wenn der Grundstückspreis für das ganze Grundstück deinen Vorstellungen entspricht fertige einen Entwurf an und sprich mit der Gemeinde und deren Bausachverständigen. Ich hatte so ziemlich das gleiche Problem mit meiner 1500m² großen Bauparzelle.Mir wurde eine Bebauungsdichte von 0,15 genehmigt. |
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Lt. Gemeinde ist eine Unterschreitung der Bebauungsdichte nicht möglich.
Der Verkäufer macht jetzt etwas Druck bzgl. einer schnellen Entscheidung, da er nun zwei weitere ernsthafte Interessenten hat. Also ein Entwurfsplan wird sich jetzt so schnell nicht ausgehen. Vor allem deshalb nicht, da wir ab Juni für mehrere Monate im Ausland sein werden und vorher noch einiges zu erledigen ist und dafür einfach die Zeit fehlt. Das Grundstück haben wir uns ja schon länger ausgesucht gehabt, leider war da nicht klar wie viel davon umgewidmet wird. Wir haben auf 1000-1200qm gehofft. |
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Das ist schade.Leider liegt es in deren Ermessensspielraum.Ich habe mit meiner festen Terrassenüberdachung entsprechend große Außenmaße erreicht.
Damit waren Sie dann zufrieden. |