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Terasse an Hang in Tirol [T]

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22.4.2021 0
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Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Anzeigepflicht / Bewilligungspflichtig. Unser Haus hat ander Grundstücksgrenze einen Hang, an dem eine Terasse errichtet ist (Holzpfosten einbetoniert, auf denen die Terasse aufgebaut ist). Diese Terasse ist 25-30 Jahre alt und ich weis nicht ob die damals genehmigt war oder nicht.

Ich würde die Terasse jetzt gerne wegreissen und neu aufbauen - hierzu müsste ich 3 Stahträger auf Säulen einbetonieren (statt den Holzpfählen die verrotet sind) und auf denen baue ich die Terasse auf.

Ich habe jetzt beim Stadtbauamt angefragt, da hies es sobald man Beton verwendet ist alles bewilligungspflichtig. Auf die Frage was das kostet kam die Antwort, das weis man nicht erfährt man hinterher, kann man auch nicht schätzen. -> Mitarbeiter war also sehr motiviert und kompetent.

Könnt ihr mir beantworten:
Kann ich problemlos rausfinden ob die Terasse damals genehmigt war oder nicht? Bzw. spielt das eine Rolle (Erneuerung)
Gibt es hier Regelungen die zu beachten sind? Die Terasse schließt an 3 Grundgrenzen direkt ab - Fläche c.a 100 m² - keine Überdachung.
Nachbarn auf beiden Seiten ist alles egal.
Was kostet mich die Bewilligung / Anzeige?

Bundesland: Tirol

Danke für eure Hilfe


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