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Terrasse über Baufluchtlinie möglich? [NÖ]

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  •  Hydra19
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
3.3.2024 - 14.1.2025
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo,

ich habe leider nichts konkreteres bzw. Auch etwas widersprüchliches diesbezüglich gelesen:

darf man grundsätzlich eine Terrasse über die Baufluchtlinie in NÖ bauen?

Vielen lieben Dank vorab emoji

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
3.3.2024  (#1)
NÖ BO:
§ 49Anordnung von Bauwerken auf einem Grundstück

(1) Über eine Baufluchtlinie sowie in einen Bauwich darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Ausgenommen sind Bauwerke nach § 51, Vorbauten nach § 52 sowie Bauwerke und Bauwerksteile, die an keiner Stelle mehr als 1 m über das Bezugsniveau und über die Höhenlage des anschließenden Geländes nach Fertigstellung ragen.



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  •  Hydra19
3.3.2024  (#2)
Ich versteh den Text nicht so ganz, darf man nun bis zu 100 m2 bauen, oder gar nicht?

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  •  Hobbyplaner
  •   Silber-Award
3.3.2024  (#3)
Ist nicht zulässig wenn die Terrasse statisch konstruktiv mit dem Hauptgebäude verbunden ist.

Ist zulässig wenn sie als eigenständige bauliche Anlage ausgeführt wird. (Ausgenommen bei expliziten Verbot durch einem Bebauungsplan!)

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  •  ssttjj
14.1.2025  (#4)
Wie sieht es eigentlich mit der Wärmedämmung bei einem Neubau in NÖ aus? Könnte man mit den Ziegeln bis zur hinteren Baufluchtlinie gehen und dann erst die 20cm Dämmung planen?

Oder muss die Dämmung schon an der Baufluchtlinie enden?

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  •  Krautla
14.1.2025  (#5)
Bei Neubau muss die Dämmung an der Baufluchtlinien enden.

Bei Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2015 baubehördlich bewilligt wurden oder gemäß § 70 Abs. 6 mittels Feststellungsbescheid als Bestand zur Kenntnis genommen wurden, darf der Bauwich bis zu 20 cm mit der Dämmung überbaut werden (NÖ BO § 52 Abs. 4).

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