« Fenster & Türen  |

Terrassenüberdachung bei einer Eigentumswohnung

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  alles
25.3. - 29.3.2025
6 Antworten | 6 Autoren 6
6
Liebes Forum,

ich suche nach einer Möglichkeit, unsere Terrasse der Eigentumswohnung zu überdachen, ohne die Zustimmung der Miteigentümer einholen zu müssen. Wir sind die einzige Familie in einem Wohnhaus voller alter, verbitterter, allein lebender Pensionisten. Da geht mit der Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer gar nichts.

Mit freundichen Grüßen und Hoffnung,
alles

  •  Innuendo
  •   Gold-Award
25.3.2025  (#1)
Kenne ähnliches wo es um eine Steckdose in der Garage ging. War nicht machbar.
Würde aber trotzdem die Kommunikation versuchen. Da es aber schon anscheinend "Vorurteile" bzw. Vorgeschichten gibt, würde ich einen Mediator mit einbeziehen.  

1
  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
25.3.2025  (#2)
Wenn es nur um Beschattung geht, sollte eine Markise oder Sonnensegel kein Problem sein

1
  •  alles
25.3.2025  (#3)
Besten Dank für die Rückmeldungen! Dennoch sei mir die Frage erlaubt, ob die beiden Varianten der Überdachung nicht irgendwie mit dem Eingriff in die Außenfassade verbunden ist und es daher die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer braucht?

1


  •  AndiBru
  •   Gold-Award
27.3.2025  (#4)
Guten Morgen, was steht im Wohnungseigentumsvertrag? Bei manchen Gemeinschaften wurden hier schon Ausnahmen definiert.

Ansonsten würde ich dennoch die Eigentümer anschreiben, "kostet ja nichts" und du siehst wem es "egal" ist.

Lg

1
  •  zasta
27.3.2025  (#5)
kann wie so oft eine Mitgliedschaft bei der gdw empfehlen - da gibt es dann auch kompetente, persönliche Beratung zu allen WEG Themen - hat mir schon mehrmals geholfen

siehe z.b. https://www.gdw.at/wissenswertes/we-a-z-1/beschattung

Also dadurch, dass Beschattung jetzt eine "privilegierte" Änderung ist, ist die Umsetzung vlt. leichter. Wenn sich dann immer noch wer querlegt kann man auch ein Außerstreitverfahren andenken - würde mich da aber auf jedenfall bei der GDW beraten lassen. 

Vielleicht gibt ja auch die Bauordung (welches Bundesland?) eine freistehende Überdachung her. Dann geht es vielleicht auch ohne Zustimmung

und ein kleiner Tip: WEG ist halt mal gemeinsames Eigentum. Die anderen Eigentümer dann als verbittert und alt anzusehen hilft i.d.R. nicht weiter, vor allem wenn man eine gemeinsame Lösung braucht. Sachlich bleiben, Einwände akzeptieren, persönliche Abneigungen draußen lassen (auch wenn es die "Gegenseite" vielleicht nicht macht) - sonst ist man schlussendlich selbst nur einer der verbitterten Eigentümer

1
  •  mycastle
  •   Gold-Award
29.3.2025  (#6)
Sehr heikel, auch die Baubehörde fragen was bewilligungsfrei ist,
ev hilft schon diese Antwort bei der Auswahl ob nicht doch eine simple Markise besser ist.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: JOSKO Fenster Richtwert Kosten