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Im Grunde ist es egal, ob Rundung oder nicht, auf lange Sicht gibt es ähnlich hohe plus als auch minus-Rundungen.
Wichtig ist nur die idente Rundungsmodalität für Auf- und Abrundungen! fg |
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warum runden - wenns genau auch geht!
ich will wenn dann schon den genauen (manipulierten) Euribor. Bei mir haben die meisten Banken eingewilligt. Es darf für eine Bank im 21 Jhdt kein Problem sein eine Faktor so zu übernehmen wie er ist. Bei der Kontoführung und sonstigen Spesen häts die Bank auch gern genau und nicht gerundet . Gute Freunde, klare Rechning! |
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Ohne Rundungsfaktor ändert sich der Zinssatz permanent, man bekommt daher permanent Zinsänderungsverständigungsbriefe und andauernd geänderte Ratenhöhen (sofern nicht eine seltenere Zinsänderung vereinbart ist).
Gut, wer gerne Post bekommt Die Rundung "glättet" diese permanenten und minimalen Veränderungen halt einwenig. Dass man hier - je nach Kreditsumme - oft nur mehr von Centbeträgen redet, ist hoffentlich schon klar? |
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solangs eine kaufmännische rundung ist, ist es am ende der laufzeit egal... wenns ein aufrunden auf 1/8 ist, dann würd ich das nicht akzeptieren, denn dann zahlst du drauf... |
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Ok danke, so hab ich es mir auch gedacht... Wollte nur nochmal sichergehen |
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dass die rundungskosten gerade am anfang keine - centbeträge sind, sollte eigentlich jedem nach einer simplen rechnung klar sein: 1/8% auf- oder abgerundet ist nunmal 1/16% pro jahr, also schon bei nur 150t können €93,75 an mehrkosten blühen, reine aufrundungs"spiralen" sind eh schon seit langem verboten. also muss immer auf- und abrundung gegeben sein, weil hier die vermutung herrscht, dass sich das ausgleichen wird... ob's dann korrekt gemacht wird, ist die nächste frage. beim aktuellen 3m-euribor von 0,209% würde auf 0,25% aufgerundet, also um 0,041%, was bei 150t kredit €61,5 pro jahr wären... also nix mit centbereich.
da sowieso meist ein zinsstichtag gilt, kriegt man auch nicht dauernd post und verständigungen, allein die vorstellung lässt tief blicken. besser also keine oder eine möglicht geringe rundung. |
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zu "dass die rundungskosten gerade am anfang keine
centbeträge sind, sollte eigentlich jedem nach einer simplen rechnung klar sein: 1/8% auf- oder abgerundet ist nunmal 1/16% pro jahr, also schon bei nur 150t können €93,75 an mehrkosten blühen, ... " Der Vollständigkeit halber ergänze ich: ...können € 93,75 an Mehrkosen ODER MINDERKOSTEN blühen ... fg |
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@insis: definitiv nichtwer setzt denn die euribor-sätze fest? ach ja, banken... die natürlich keine ahnung von ihren oder branchenüblichen klauseln oder gar den gepflogenheiten der branche haben, wie denn auch...
man kann's ja eh schön tracken, einfach nur die üblichen bankstichtage in den klauseln mit den euribor-charts checken... http://de.euribor-rates.eu/euribor-zinssatz-3-monate.asp es sollte niemanden verwundern, dass systeme eben von den systemteilnehmern für ihre zwecke optimiert werden... auch wenn pro forma - weil die reinen aufrundungsspiralen ja erst extra verboten werden mussten, die konnte man ja ned gleich fair gestalten - also ein gleichgewicht vorgeschrieben wird, ist ziemlich klar, auf was das rausläuft. banken waren noch nie verlegen, wenn's um körberlgeld geht, das zeigen aktuell gerade die dämlichen versuche, die gebühren vpi-mäßig zu erhöhen, obwohl das gesetzwidrig ist... wer nicht widerspricht, verliert. die simple frage "was ist wahrscheinlicher?" ist damit ziemlich leicht zu beantworten. |
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Zum "Tracking" -
Na, dann hab ich mir mal die Mühe gemacht, "nachzutracken". Annahme ist eine Anpassungsklausel, welche sich auf den E3M Wert vom zweit- oder drittletzten Tag des Quartals bezieht (derartige Klauseln kommen doch öfters vor). Als Datenmenge wurden die E3M-Daten täglich von 29.3.1999 bis 4.1.2013 herangezogen. Quelle: Deutsche Bundesbank Verglichen wurden die summierten E3M-Werte vom 28. bis 31. eines Quartals mit denjenigen E3M-Werten vom 1. bis 4. des unmittelbar darauffolgenden Monats. Zwecks Vereinfachung wurde diese 4/5 Werte jeweils gemittelt und sodann die Differenz je Quartal gezogen. Minus-Werte bedeuten, dass der E3M nach dem Quartalsende niedriger war, positive Werte das Gegenteil. Insgesamt liegen Daten für 56 Quartale mit validen Daten vor und wird folgendes festgestellt: Minus-Werte: 29 Fälle mit summiert 0,550%, Mittelwert: 0,019% Positive-Werte: 27 Fälle mit summiert 0,625%, Mittelwert: 0,024%. Fazit: Sollte ein derartiges "Tracking" beim E3M durchgeführt worden sein, müssten - schon aus Gründen der statistischen Gleichverteilung - ein deutlicher Ausschlag in Richtung der Minus-Werte vorliegen. Beim E3M ist anhand der vorliegenden langfristig - ausgeglichenen - Bilanz eine diesbezügliche Beeinflussung wohl auszuschließen (gewesen). fg |
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Ned mehr schlecht... |
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@insis: danke für deine mühe. - auf die gefahr hin, dass jetzt der nächste aufschrei kommt: eine klausel in dieser form wäre gesetzwidrig, weil intransparent, da ein einseitiges (leistungs-)bestimmungsrecht der bank vorliegt, ob sie eben den zweit- oder drittletzten tag zur zinssatzbildung heranzieht... ich glaub' ned, dass der kunde sich den exakten tag zur zinssatzfeststellung aussuchen und der bank sagen kann...
dann ist die auswertung selbst wurscht, weil jetzt für die 56 quartale jeweils der zweit- und/oder drittletzte tag genommen werden müsste (samt allen möglichen)kombinationen, vom best- zum worst-case für jede seite... dummheit soll man banken ned vorwerfen. übrigens: welche tage hast denn für dein ergebnis genommen, de zweit oder drittletzten tag oder eine kombi? besonders spaßig in dem zusammenhang sind irgendwelche monats-durchschnittswerte aller "banktage"... zu zinsänderungsklauseln einfach mal die ausführungen der önb checken, da wird vieles klar: http://www.oenb.at/de/rund_ums_geld/zinsklauseln/elemente_einer_zinsaenderungsklausel/rundungsbestimmungen/zinsaenderungsklausel.jsp http://www.oenb.at/de/rund_ums_geld/zinsklauseln/elemente_einer_zinsaenderungsklausel/eigentliche_zinsenanpassungsregelung/zinsaenderungsklausel.jsp eine "oder"-klausel ist halt ned genau... meist wird ja nur an einem tag der euribor ein bissl "verschoben", z.b. um die 15.... da wirkt dann das ogh-postulat etwas eigen: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20050322_OGH0002_0100OB00023_04M0000_001 |
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@creator:
zu "dann ist die auswertung selbst wurscht, weil jetzt für die 56 quartale jeweils der zweit- und/oder drittletzte tag genommen werden müsste (samt allen möglichen)kombinationen, vom best- zum worst-case für jede seite... dummheit soll man banken ned vorwerfen. übrigens: welche tage hast denn für dein ergebnis genommen, de zweit oder drittletzten tag oder eine kombi? " Wie oben beschrieben, kein einzelner Stichtag, sondern die Summe von 28 bis 31 abzüglich der Summe vom 1 bis 4 des Folgemonats. Eine aggregierte Betrachtung reicht hier durchaus aus, da allfällige Änderungen auf lange Sicht statistisch auffällig werden müssten. Man könnte sicherlich nocht etwas Feintuning betreiben und jeden Tag separat rechnen, aber der Zeitaufwand steht m.E. nicht dafür. Im übrigen war die Formulierung "zweit- oder drittletzten Tag des Quartals" nicht als Auswahlmöglichkeit der Bank zu verstehen gedacht,sondern nur als kumuliertes Klauselbeispiel - entweder zweitletzter Tag (Bank A) oder drittletzter Tag (Bank B) oder ... fg |
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sorry, dann hab' ich die klausel missverstandenich hab' mir die korrelation von zinsgleitklauseln und euribor auch in hinblick auf die bausparkassen angesehen. seit 2008 ist das zwar etwas problematisch, dennoch ist die abweichung der daten letzten tage im november (30.11. bzw. letzte 3 tage) sowie 15.08, 15.09., 15.10. vom unmittelbar umgebenden daten auffällig. http://www.bankkonditionen.at/service/euribor-entwicklung.cfm?time=3m http://www.geldmarie.at/kredite/zinsgleitklausel.html |