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Welches Bundesland? Bei uns (NÖ) zählt es auch dazu, das hat nichts mit der thermischen Trennung oder heizen/nicht heizen zu tun. Wir gehen vom Wohnhaus in die Garage. |
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Hast du in der Garage einen Wasseran- bzw. Abfluss? |
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In NÖ wird die Fläche der angeschlossenen Ebenen bewertet. Wenn die Garage im Haus integriert ist (Tür) dann zählt sie zur Geschoßfläche. Und im EG gibt es normal irgendetwas das am Kanal angeschlossen ist |
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Bei uns in OÖ ist das sogar gemeindemäßig unterschiedlich. Bei uns liegt online die Kanalgebührordnung auf, da ist es genau beschrieben. So ist es bei uns: Also komplett unabhängig ob es einen Wasseranschluss hat, angebaut ist oder ähnliches. |
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Wohne auch in OÖ, Bez. LL, bei uns wurde Nebengebäude und Carport nicht zur Bemessungsgrundlage herangezogen - nur wenn wir einen Wasseranschluss oder Abfluss in diesen Gebäuden hätten. Da diese beiden Anbauten aber über den Brunnen gespeist werden (Außenwasserhähne) und keinen Abfluss besitzen, sind sie kostenfrei. Ist glaub ich, oft wirklich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Kommt auf die Wassergenossenschaft und zugehörige Kanalverordnung an. |