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Tilgungsträger - Hallo,
ich nehme an, daß es sich um Lebensversicherungen handelt. Der sofortige Rückkauf ist eher ungünstig. Mein Vorschlag wäre Prämienfreitstellung und nach 2 bis 4 Jahren dann den endgültigen Rückkauf. Dies ist damit begründet, dass laut den neueren Versicherungsbedinungen die Rückkaufswerte bei den Lebensversicherungen in den Anfangsjahren drastisch erhöht wurden (gesetzliche Vorgabe!). Die Details über den Rückkaufswert für jedes Jahr (bei allerdings gleichbleibender Prämienzahlung) müssten sich in den Vertragsbeilagen zur Polizze finden (Tabellenform). Hier läßt sich ungefähr ermitteln, wann der "Einstand" der Einzahlungen erreicht wird. Bezüglich Prämienfreistellung ist vermutlich lt. den Bedingungen eine Mindestlaufzeit notwendig (2 Jahre?). Gruß Herbert |
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Hallo insis, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@insis - Danke für deinen Input! Die Idee mit Prämienfreistellung und nach wenigen Jahren endgültiger Rückkauf gefällt mir! Ja, es sind Lebensversicherungen.
Weisst du zufällig seit wann es diese gesetzlichen Vorgaben gibt? So eine Tabelle hab ich nämlich gefunden, aber grob geschätzt hätte ich da nach 10 Jahren den break-even erreicht |
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§176 abs. 5 versvg - ab 23.06.2003 - vergl. aber auch die judikatur des ogh und des hg wien zu intransparenten klauseln:
http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=51&tx_ttnews[tt_news]=1666&cHash=042c035c49 http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/ME/ME_00373_02/imfname_057016.pdf http://www.bmj.gv.at/_cms_upload/_docs/versraeg2006_entwurf.pdf http://finanzbildung.bmask.gv.at/bmsk/ablebensversicherung/grundlagen.html ich würde nicht unbedingt warten, der punkt ist eher: was von dem zeug kannst noch brauchen? vielleicht ist ja die ablebensversicherung nicht soo schlecht - dann ist evtl. das erhöhen dieses teils sinnvoll. ganz ohne verluste wirst nicht davon kommen, weder jetzt noch später - die frage ist nur, wie du den schaden für dich begrenzen kannst. da würde ich auch nicht mit dem vermittler selber, sondern erst nach beratung durch vki oder ak mit der versicherung direkt in kontakt treten - und auch die themen "wegfall der geschäftsgrundlage" und "beratung" thematisieren, um zu einer einigung zu kommen. immerhin hast du ja nur abgeschlossen, weil du fwk, die's dann nicht mehr gab - haben wolltest. würde mein augenmerk darauf richten, ob fwk für dich überhaupt sinnvoll gewesen wären - und wie der vermittler das bewertet und aufgeklärt hat. der provisionsanspruch des vermittlers sollte jetzt auch kalr sein - und das motiv des standpunkts. |
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lvalso wenn es lebensversicherungen sind (er-und ableben oder reine erlebenstarife), kann man als faustregel folgendes sagen: ungefähr hälfte der laufzeit = kein verlust, quasi nullsummenspiel, weil ja auch keine zinsen (oder nur sehr marginal) erwirtschaftet worden sind. bei einer fondsgebundenen lv (oder fondsorientiert), kommt es immer auf den fondswert an, und der ist tagesaktuell. natürlich werden in den ersten 5 jahren sämtliche kosten abgerechnet, die da wären: provision (120% der jahresprämie bei selbstständigen maklern oder vermögensberatern) deckungsprämie für die versicherung, polizzengebühr, versicherungssteuer (4%), managementgebühr (verschieden).
tip: reine er-und/oder ablebensversicherung auf die mindestprämie runtersetzen(meist 15,--/monat), damit behältst du dir den rechenzins bei vertragsabschluß, und nach ca. hälfte laufzeit anfragen, was rückkaufswert ist. sollte kein verlust dann mehr sein. oder mit mindestprämie bis zum schluss laufen lassen, dann SICHER kein verlust! bei fondslv.: wieder runter auf die mindesprämie (meist 35,--/monat.) und im auge behalten, wie sie sich entwickeln (performen). wenn´s für dich dann passt (also verlust nicht zu groß oder gar kein verlust), dann sofort abstornieren (bzw. rückkaufen). mlg, speeeedcat |
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Hallo Benji, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Tilgungsträger - was tun damit? |
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@benji - Hallo,
wir haben eine ähnliche Situation. Abschluß von 2 FLV war 2004. Wollte diese beiden auch für einen FWK verwenden. Da nicht mehr möglich und für uns mittlerweile auch gar keine Debatte (sind geheilt von der 3. Buchstabenfirma "A..".,) haben wir uns entschlossen nur mehr die Mindestprämie anzusparen (vertraglich war ursprünglich mehr vereinbart - ein Brief mit der Bitte um Nachsicht, da finanziell aufgrund von Hausbau/Miete) hat da schon gereicht. Wir zahlen jetzt jeweils 50 Euro (Mindestprämie war ursprünglich höher). Mit diesen Prämien können wir gut leben, da sich beide FLVs recht gut entwickelt haben. Wir werden die Sache weiterverfolgen und dann später mal rückkaufen, prämienfreistellen oder auslaufen lassen. Verwendung evtl. für Sondertilgungen. Lg Lax |
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Danke - für eure Tipps! Wir machen jetzt folgendes: beide TT werden demnächst prämienfrei gestellt, der Kredit auf tilgend umgestellt, und dann haben wir alle Zeit der Welt die TT irgendwann rückzukaufen. |