Da ich in letzter Zeit mit einem Geometer zu tun hatte (Grenzkataster), weiß ich nun quasi aus erster Hand, dass die Vermessung selbst im Grenzkataster nicht auf den cm genau ist. Zwar können die Geometer sehr exakt messen, die Referenzpunkte sind aber nicht so genau. Auch steht in der Vermessungsurkunde, dass die Punkte mit einer Genauigkeit von max. 4cm Fehler (bzw. bei Punkten die nach einem speziellen Verfahren gemessen wurden 2cm) vermessen wurden.
Daraus schließe ich nun, dass zb die Grundgrenze selbst im Grenzkataster nur auf +-4cm bzw. +- 2cm feststellbar ist.
Heißt dies, dass ich ein Gebäude nur auf 4cm genau an die Grundgrenze bauen muss? Wie kann es dann Streitereien wegen 1cm geben?
In diesem Forum wurde schon oft zb der Fall mit den 2,98m Bauwich diskutiert, wo also das Gebäude um 2cm zu weit nach vorn gebaut wurde. Wie kann man das überhaupt so genau dann sagen. Beim Grundsteuerkataster aus meiner Sicht ohne vorherige Grenzverhandlung schon gar nicht, aber offenbar auch beim Grenzkataster nicht.
Oder wäre im oben genannten Fall das Gebäude (gemessen) noch viel weiter nach vorne gebaut worden zb 2,94m und unter Berücksichtigung dieser Toleranz ergeben sich dann quasi die 2,98m?
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