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Warum? Bewilligungspflichtig ist nach §2 Salzburger Bautechnik Gesetz unter anderen: " sonstige Änderung von Bauten und technischen Einrichtungen, die geeignet ist, die Festigkeit oder Brandsicherheit des Baues zu beeinflussen" Das erlangen der Baubewilligung ist grundsätzlich die Aufgabe des Bauherren. In wieweit die Baufirma da eine Warnpflicht hat würde mich auch interessieren. Plan zeichnen, eventuell Bestättigung vom Baumeister oder Statiker. |
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Vielen Dank für die Antwort! Telefoniert habe ich, da wir die Heizung gegen eine LWP LWP [Luftwärmepumpe] austauschen. Daraufhin wurde ich gefragt, was wir noch so alles umbauen. Wäre es schlimm die Wand bereits vor dem Einreichen entfernen zu lassen? (kann sowas abgelehnt werden?). Der Termin wäre eigentlich bereits Anfang nächster Woche und lt. Gemeinde dauert die Genehmigung oft bis zu 4 Wochen... |
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Das würde ich sowieso von einem Statiker durchrechnen lassen. |
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Das sollte doch die Baufirma rechnen, oder nicht? Ich kann mir kaum vorstellen, dass die eine Wand entfernen ohne vorher zu überprüfen ob dies möglich ist. |
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wenn du das in deinem angebot so drinnen hast schon. frag doch bei der baufirma nach ob sie die statik schon berechnet haben |
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