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Traufenhöhe - Bebauungsbestimmungen

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  •  ichbauauch
7.2. - 9.2.2025 1
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Hallo,

wir hatten diese Woche erste Gespräche mit der Gemeinde (Nordburgenland) auf Basis unserer Entwurfsplanung. Dabei kam nun zu Tage, dass sie die Traufenhöhe mit 5,5m auf Basis des gewachsenen Bodens heranziehen wollen. Dies soll in den neuen Bebauungsbestimmungen festgelegt werden, die jedoch noch nicht beschlossen sind. Wir hatten bereits vor 6 Monaten bei der Gemeinde angefragt und hatten den Entwurf der Bebauungsbestimmgen erhalten, dort war nie die Rede von 5,5m Traufenhöhe, geschweige denn, dass es vom gewachsenen Boden gemessen wird. Eigentlich sind sogar 2 Vollgeschosse erlaubt, wie auch immer das mit 5,5m möglich ist.

Mich würde interessieren, ob es überhaupt erlaubt ist, dass noch nicht beschlossene Entwürfe der Bebauungsplanung zur Anwendung kommen? Das Grundstück liegt aktuell unter dem Straßenniveau (in der Mitte tw. sogar 1m darunter) und das wollen wir natürlich vermeiden, alleine schon aus Schutz vor Wasser. Sogar der Kanalanschluss könnte im EG schon knapp werden. Nachbargebäude gibt es keine.

Des Weiteren ist mir nicht klar, wie die Gemeinde gewachsenen Boden definiert? Heißt das, wenn ich vor 5 Jahren aufgeschüttet hätte, dann wäre der auch gewachsener?

Wir möchten nun in weitere Gespräche mit der Gemeinde gehen und das vor Ort gemeinsam besichtigen. Natürlich wollen wir versuchen das ohne Streitigkeiten zu lösen. Habt ihr Ideen was man noch machen könnte?
Danke euch für Tipps!

  •  ichbauauch
9.2.2025  (#1)
Niemand weitere Ideen? :) Vor allem, ob noch nicht im Gemeinderat freigegebene Bebauungsbestimmungen schon angewandt werden dürfen?

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