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Offizielle Antwort: Laut deinem Planausschnitt musst 15 cm über die Kanaldeckelhöhe rausgehen, was auch mit den Regelwerken und so übereinstimmt. Maßgebliche / maßgebende Rückstauebene heißt das Zauberwort 😉 In Realität würde das bedeuten, dass du 52 cm von der Straße ins Haus hättest (ich geh mal davon aus, dass bei - der Zugang gedacht ist...) - was bei einer Längsneigung vom Zugangsbereich von 2% und 5 Metern (der Eingang dürfte weiter hinten liegen als die vorderste Fassadenfront) 42 cm oder 3 Auftritte mit komfortabel zu begehenden 15-16 cm bedeuten würde... schreckt mich jetzt ehrlich nicht. |
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Das ist vollkommen Falsch. Die Rückstauebene definiert die Höhe der Anschlüsse/Einleitungen in das Kanalsystem welche vor Rückstau zu sichern sind. Mit der Höhe des Fußboden hat das nichts zu tun. 15 cm über C sind mMn ausreichend. Eventuell ist der Bereich oberhalb z.B. durch eine Einfriedung oder Geländeanpassungen zu schützen. |
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Hmmm... Zitat eines SV: Natürlich hat das Ganze vorrangig im Leitungsnetz seinen Ursprung, aber was macht man bei einem Mischsystem, wo auch die Straßeneinläufe am Sammelkanal hängen und sich die Suppe auf der Straße ausbreitet? Und eine Errichtung des EG-Niveaus über der RSE macht die Abwasserleitungsführung wesentlich einfacher in der Errichtung und wartungsfreundlicher im Betrieb. 🤡 |
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Puh....dagegen gibt es auch nichts zu widersprechen. Daher sind alle Kanaleinmündungen im Haus, die unterhalb der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau zu sichern. Folgendes Bild sollte alle diesbezüglichen Fragen beantworten: Aber diese Behauptung ist falsch! Weil es kein solches Regelwerk gibt, dass die Fußbodenhöhe über der Rückstauebene vorschreibt. Oben am Hang gar nichts, nur zusehen wie's weiter hinunterrinnt.... |
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Und nun schau dir bitte nochmal den Planausschnitt des TE nochmals an, links von seinem BVH kommt eine Kanalleitung hangaufwärts über sein Grundstück... sollte ich so einen Plan beurteilen weise ich (genauso wie hier auch) auf die Herausforderung hin, ob's der TE dann umsetzt ist sein Bier. Stimmt - Regelwerk gibts hierfür keines, da hab ich im ersten Posting übers Ziel hinausgeschossen. Aber dein Beispielbild zeigt eindeutig die (meiner Meinung nach wirtschaftlich) einzig sinnvolle Möglichkeit der rückstausicheren Entwässerung von Gebäuden in Hanglage vor. Wo genau liegt hier das Niveau zum EG-Eingang? Denn anders gedacht kann man natürlich das EG-Niveau unter die RSE legen, sollte sich aber auch bewusst sein dass dann auch die EG-Installation rückstausicher auszubilden ist. Welchen Aufwand das bedeutet ist uns beiden wahrscheinlich bewusst... |
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Herzlichen Dank für eure Tipps und Gedanken! Die Sache mit der Rückstauebene war mir so tatsächlich neu und muss auf jeden Fall mit bedacht werden. Nachdam wir auf einem Hang sind, sollte sich hoffentlich nie etwas bis nach oben stauen, aber auch den "Bach" aus dem womöglich verstopften Kanal brauch ich nicht im Wohnzimmer. Da werden wir sicher eine Lösung finden. Danke! |
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