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Was sagt denn Oma/Opa dazu? |
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Der NÖ-Atlas ist sicher keine Basis für die Überprüfung von Grundstückgrenzen. Selbst im Kataster sind nur 12% der Grenzverläufe rechtsverbindlich dokumentiert, meist steht ein Hinweis auf das Naturmaß. Außerdem: Wenn im guten Glauben über mindestens 30 Jahre ohne Widerspruch eine Grenze verletzt wurde, z. B. durch Bau, Zäune oder Bewirtschaftung, dann wurde der Grund dadurch "ersessen". Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann musst Du einen Zivilgeometer zwecks Messung engagieren bzw. am Bezirksgericht einen Antrag auf Neuvermessung stellen. Allerdings können sich Nachbarn nur gemeinsam auf Erneuerung oder Berichtigung einigen. LG, Miss T |
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wenn das gebiet.. - ...schon ewig mit einem geometer vermessenen wurde und die linien im katasterplan als lokal vermessen ausgewiesen sind, können grundstücke nicht mehr ersessen werden. das systematische vermessen ist aber erst seit den 90iger / 00er-jahren in neubaugebieten üblich bzw. wurde dies nur in dicht besiedelten städten nachgeholt.
es kann auch sein, dass die linien in deinem katasterplan fehlerhaft sind, und alles korrekt ist. eventuell findest du die möglichkeit in dem online-webgis planungstool das grundstück per fläche zu vermessen, vergleich das mit der grundstückgröße im grundbuch. die wahrscheinlichere variante ist die grundstückverletzung. das hängt nun davon ab, wie lange das haus schon steht. wenn das < 30 jahre ist, musst du dokumentiert eine nicht-duldung aussprechen, am besten auch so dass es im behördenbauakt landet. danach wäre eine saubere und hoffentlich friedliche lösung eine neuvermessung und ein verkauf der bebauten fläche an den nachbarn. ich würde aber in das grundbuch (nicht nur auszug und lastenblatt, sondern dokumentenarchiv) beim gericht für beide grundstücke schauen. normal baut nicht einer über den anderen ohne vereinbarung drüber, eventuell gibt es schriftliche vereinbarungen (100jahre-pacht, etc.) die dort hinterlegt sind. wenn das alter des hauses > 30 jahre ist dann würde ich zwecks nachbarsfrieden nicht anecken, rechtlich ist da nichts mehr machbar. das drüberbauen über grenzen war früher durchaus üblich, wenn alle grundstücke einer familie gehört haben und der bürgermeister ein sehr biegsamer menschen war (um nicht von an inzucht beteiligter dorfverfilzung zu sprechen). blöd nur, wenn spätere generationen das an verschiedene besitzer verkaufen. |
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Hallo Romano, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Überbau des Nachbarn? |
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Zunächst die entscheidende Frage, ob dein Grundstück im Grenzkataster ist?? So wie es aussieht dürfte das nicht der Fall sein?
Wenn dein grundstück nicht im Grenzkataster ist, stellt sich die nächste Frage, wann der Überbau des Nachbarn erfolgte? Wie lange steht das schon auf eurem/deinem Grund?? Weitere Frage: wie sieht der BAuakt aus? gibst für das Nachbargebäude eine Baubewilligung? wie sieht der Lageplan im Einreichplan und der Grundriss aus? Wie sind da die Grenzen eingezeichnet? Hat der Nachbar anders gebaut als bewilligt? |