Ich habe einen Brief von meiner Bank bekommen, dass mein Zinssatz mit 1.7.2016 auf 0,875000% geändert wird.
In meinem Vertrag steht aber explizit: (nicht wortwörtlich zitiert)
- "Aufschlag 1% auf 6-Monats-Euribor."
- "Wenn der Indikator negativ ist, wird für diesen eine Untergrenze von 0% vereinbart. Der Kreditnehmer zahlt also zumindest den oben vereinbarten Aufschlag."
Wieso verletzt die Bank den Kreditvertrag zu meinen Gunsten?
Ist das üblich?
Hat das schon jemand mal erlebt oder gehört?
Die Bank gibt aufgrund keiner ausreichenden Formulierung den euribor weiter. In dem Fall den negativen.
Seit einigen Monaten gibt's das eh nicht mehr, alle haben bis auf die BAWAG ihre Bedingungen dementsprechend angepasst.
Im konkreten Fall handelt s sich um einen BA-Vertrag.
Diese hat aber bei neu abgeschlossen Vertägen ihre Klauseln ebenfalls angepasst, so dass der negative euribor bis zumindest OGH-Spruch nicht weitergegeben wird.
Meine Vermutung: Wenn das OGH-Urteil so ausfällt, dass der negative Euribor weitergegeben werden muss, dann wird das für alle gelten, egal ob bzw. mit welcher Formulierung eine Bank versucht hat, sich in den Vertrag reinzuschreiben, dass zumindest der Aufschlag fällig wird.