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Überschreitung Quadratmeter bei Neubau

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  •  freekit78
18.2. - 20.2.2012
17 Antworten 17
17
hallo
haben bei unserem neubau die 150m2 überschritte.um 4m2.wieviel toleranz gibt es, wenn man vom land kontrolliert wird?

lg
johannes

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#1)
Hallo!

Also ich persönlich habe noch nie erlebt dass wer nachmessen tut, und du hast ja eh einen Baumeister der dafür "gerade" stehen muss...

würd mir da einmal nicht so viele sorgen machen ...

ich kann dir zwei fälle aus der praxis schildern. in wien gibt es ein kleingartenahaus, der hat einen kellerraum zusätzlich bis an die grundgrenze gebaut, der musst diesen damals wieder abreißen....

hier bei uns am land hat jemand VIEL zu groß gebaut, aber wirklich VIEL zu groß, ANGEBLICH, ohne Bestätigung, was die leute aus dem Ort erzählen, hat er der gemeinde eine summe gezahlt und es darf stehen bleiben ... (ich persönlich finde dass schon irgendwie "eine frechheit" auf der anderen seite stört es hier keinem ob ein haus ein paar m² größer ist ... ich denk es kommt auf jeden einzelfall drauf an.

aber ich persönlich würd mir einmal keine sorgen machen und abwarten.

lg!

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#2)
Ich kenne einen konkreten Fall aus dem Bekanntenkreis in - Schwechat. Hat geheißen: Umbau nach 10 Jahren! Glaub's mir, der würde nicht mehr um 5qm größer bauen als er durfte.

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  •  sm6147
  •   Bronze-Award
18.2.2012  (#3)
wo liegt denn das problem wenn ich 150 m² überschreite??

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  •  humi
18.2.2012  (#4)
ich nehme an das es um die 20 jahre grundsteuer befreiung geht oder?
ich würde einfach still sein und keine hunde wecken. im schlimmsten fall hast du ja nie nachgemeßen und die darauf verlassen das der baumeister alles nach plan macht.

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  •  nymano
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#5)
@freekit - 1. Wieviel WNF sind es laut Plan?
2. Geht's hier um die WBF?

lg nymano.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#6)
@freekit - Ich hab 220m² groß gebaut, die Gemeinde weiß Bescheid und muss mein Haus dennoch nicht abreißen

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  •  freekit78
18.2.2012  (#7)
Es geht hier um die WBf. Im Plan sind es 154m2.

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#8)
@Gawan - Hier geht es ja nicht um die Größe an sich, sondern offensichtlich um eine Ist-Abweichung vom Einreichplan. Das kann unter Umständen auch nach Jahrzehnten böse ausgehen, und sei es, wenn der Nachbar plötzlich etwas sucht um einen Streit zu eskalieren. Will sagen: damit ist man immer angreifbar. Ich könnte da nicht ruhig schlafen.

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  •  Ferlin
18.2.2012  (#9)
Also wenns sogar lt Plan so ist,bewegst du dich auf verdammt dünnem Eis!
Lg

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  •  dandjo
  •   Gold-Award
18.2.2012  (#10)
Zu spät gelesen, sorry. Wenn es laut Plan auch 154m2 sind, würde ich jetzt nicht die Nerven verlieren. Im allerschlimmsten Fall musst du die Förderung zurückzahlen, mit Pönalzinsen (steht irgendwo in den Förderungskriterien). Wenn aber der Plan auch schon bei der Förderung durch ist: don't care. ;)

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  •  chrisidc
19.2.2012  (#11)
man bekommt auch über 154m2 eine Förderung, allerdings ist die halt wahrscheinlich nicht so hoch
und ich sehe das auch so, wenn du den Plan mit 154m2 eingereicht hast und sie dir die Förderung geben, dann wird das schon passen


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  •  mark1928
  •   Gold-Award
19.2.2012  (#12)
Um welches Bundesland geht es hier? In OÖ ist meines Wissens nach die Förderung nicht an eine bestimmte Größe gekoppelt. Es gibt aber irgendwie die magischen Grenzen 150 und 130 m² wegen Grundsteuerbefreiung und Befreiung von der Eintragungsgebühr ins Grundbuch (oder so ähnlich).

Was ist also hier jetzt genau das Problem?

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  •  freekit78
19.2.2012  (#13)
das problem - liegt darin.das der einreichplan mit 149m2 auf der BH vorliegt und ich jetzt im nachhinein auf 154m2 komme, da die hausstiegen geändert wurden. ich wohne in tirol!und wenn ich drüber bin wirds wohl keine auszahlung bzw rückzahlung der förderung kommen, wenn jemand nachmessen kommt?!das ist mein problem!

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  •  mark1928
  •   Gold-Award
19.2.2012  (#14)
Ich würd mir da mehr Sorgen machen, weil nicht Bewilligungs-konform gebaut wurde, d.h. du hast einen nicht genehmigten Bau. Wie dandjo weiter oben geschrieben hat, du bist damit immer angreifbar.

Dass vom Land wer nachmessen kommt, kann ich mir fast net vorstellen (ist in die Tirol die WBF an die WNFL gekoppelt?), höchstens wenns einen Verdacht gibt vielleicht.

Ich denk, da muss außerdem schon was gröbers anders gebaut worden sein, weil wie kann man eine Stiege verändern, dass du aufeinmal 4 m² mehr WNFL hast? Was sagt der Baumeister dazu, den würd ich hier auch gewaltig in der Pflicht sehen!

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  •  humi
19.2.2012  (#15)
Jetzt kommt Licht in die Sache.
Ich würde eher das Problem mit der Gemeinde sehen die bei der "Feuerbschau" wohl drauf kommen werden.

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  •   x
19.2.2012  (#16)
WBF Tirol - Bin auch aus Tirol. Solang die Aussenmasse gleich bleiben, wirds der Gemeinde wohl wurst sein.
Da ich selber grad beim Wohnbaugeförderten - Bauen bin, weis ich, dass die 150 m² Grenze für die WBF heilig ist. Dh wenn du drüber bist und bei der Abnahme wird das vom Sachbearbeiter bemerkt bekommst du nix.
Wenn du es nicht erwähnst wird er aber nichts bemerken, soviel Zeit haben die nicht.
Nebenbei - solltest du im Raum Kitzbühel wohnen darfst du dich auf besonders scharfe "Sachbearbeiter" freuen - habe ich zumindest gehört.

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  •  BachManiac
  •   Gold-Award
20.2.2012  (#17)
WBF-OÖ, da ist nichts heilig. - ab 150m² musst du bei der WBF-OÖ irgend eine Steuer zahlen, die dir sonst erspart bleibt.

Wir haben mit 290m² gebaut und die WBF auch bekommen: 47.000 + 3.000 fürs barrierefreibauen = 50.000. Erhalten haben wir dann 48.600. Hätten wir unter 150m² gebaut, wären es etwa 49.600 gewesen, also beträgt die Steuer rund nen Tausender. Das und nur das war bei uns der Unterschied.

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