Hallo zusammen, ich habe vor ca. 1,5 Jahren meine PV-Anlage installiert u. mir die Vorsteuer gezogen und gewerblich gestartet. Ich stelle mir nun die Frage, ob aufgrund des UST-Wegfalls per 1.1.2023, wenn man von gewerblich auf privat umsteigt, trotzdem die in 2022 gezogene UST zurückbezahlt werden muss, oder ob hier die UST-Freiheit von 2024 greift und man nicht nachversteuern muss. Ansonsten muss ich halt weitere 3,5 Jahre warten ... Würde mich interessieren, wie ihr dies seht.
Bin in der selben Situation, aber ich glaube da kommst du (wie auch ich und alle anderen) nicht raus. Es gilt in dem Fall ja die Gesetzessituation von damals.
Zudem steht ja im aktuellen Gesetz sogar drinnen wann das gekauft sein muss (2024 und 2025) als auch, dass es mit der bisherigen Förderung nicht kombinierbar ist.
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