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..grundsätzlich kann man das.
Ich bezweifle es aber in der gleichen Kürze, wie du uns das schilderst. Da gibt´s sicher einen spezifischen Sachverhalt, den du uns aber noch verraten mußt... |
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Bundesland wäre interessant. - In Stmk ists so, dass in solchen Fällen eine Freilandwidmung sogar besser sein kann, weil man im Freiland - ohne auf eine GFZ Rücksicht nehmen zu müssen - den Bestand verdoppeln kann. |