Hallo,
wenn jemand ein unbebautes Grundstück als Parkplatz nützt, unterliegt er damit dem Baurecht? Er stellt nur Autos ab, baut aber nichts.
In Tirol betreibt jemand ein Gasthaus, ca. 200-300m entfernt besitzt er ein unbebautes Grundstück im Wohngebiet. Unter welches Recht fällt er, wenn er selbst und seine Familie darauf parkt bzw. als Variante seine Gäste regelmäßig auf dem Grundstück parken lässt? Hat die Flächenwidmung einen Einfluss oder muss im Einzelfall darauf abgestellt werden ob er jemanden stört. Sprich es muss erst jemand zivilrechtlich klagen und der Baubehörde ist das egal.
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