Liebe Forum Community,
ich bin berade beim Entwurf eines EFH in NÖ. Das Grundstück ca.700m² groß und befindet sich ist in Hanglage (8m Gefälle diagonal, dh.Kessellage). Maximale erlaubte BB Fläche ist 180m2, Gebäudehöhe 8m. Nachbar links ist die Gemeinde, eine Wasserstation.
Ich habe einen Carport mit Nebengebäude im seitlichen Bauwich geplant. Nebengebäude wird ein Abstellraum und ein Vorraum als Nebeneingang sein. Die Höhe von 3m habe ich vom Strassenanschluss berechnet, und es ist höher im Eck hinten. (gelb)
Ich wollte das Gelände ausnutzen und unter diesen Bereich befindet sich ein Freizeitraum, das nur gartenseitig einen Ausgang ins Garten hätte. (siehe Bild im Anhang). Ich wollte bis zum OK Tür das Gelände Anschütten (blau im Bild).
Es interessiert mich jetzt, was von dieser Freizeitraumfläche in Bebaute Fläche zählen sollte? Es ist von 3 seiten unteriridisch und nur gartenseitig die öffnung hat. Oben habe ich das Nebengebäude sowieso in BB gezählt.
Frage 2: Gibt es vielleich ein Prozent wie viel vom Grundstück darf ich als befestigte Fläche machen?
Ich bedanke mich auf Ihren Antworten (:
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