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Wie man diese Aussage höflich bewertet weiss ich nicht. Auf jeden Fall kann es dir egal sein was der Planer da sagt, aus rechtlicher Sicht haftet der Nachbar/Bauherr sehr wohl für Schäden während der Bauphase oder Schäden danach, falls sich feststellen lässt dass die Bautätigkeit ursächlich damit zusammenhängt. Diese Haftung kann er auch nicht ausschliessen. Wenn alles zutrifft, sprich deine Stützmauer bewilligt ist, muss der Nachbar dafür Sorgen dass es zu keinen Schäden an deiner Bausubstanz kommt oder der Ursprungszustand wieder hergestellt wird. Wie er das bewerkstelligt bleibt ihm überlassen. Mir fallen aus technischer Sicht nur drei Möglichkeiten ein: Nicht an die Grundgrenze bauen - Ausreichend abböschen Nachbarseitig auch eine Stützmauer die die deine Unterfängt Deine Stützmauer abbrechen und ausreichend tief fundamentiert wieder errichten. Das alles natürlich ohne dass Kosten für dich dabei anfallen, ist ja nicht dein Bauvorhaben. Falls noch Zeit dafür ist solltest du bei der Gemeinde schriftlich deine Bedenken anmelden, ansonsten bei der Bauverhandlung vor Ort, so diese stattfindet und du geladen bist. |
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Das ist rechtlich recht eindeutig geregelt, dass der Bauherr für evt. Schäden an Nachbargebäuden, Zäunen, etc. haftet, die im Zuge der Bauarbeiten entstehen. Wie Georg schon geschrieben hat, solltest du deine Bedenken trotzdem nochmal schriftlich oder bei der Bauverhandlung festhalten lassen. Darüber hinaus würde ich dir auch empfehlen, vor Beginn der Bauarbeiten Fotos der Mauer zu machen, damit du den Zustand belegen und so evt. Folgeschäden leichter nachweisen kannst.
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gehe davon aus, dass das Fundament (80cm) damals nach dem Istzustand am Nachbargrundstück gerichtet wurde, also er jetzt abgräbt.
Du solltest dir aber auch sicher sein das von deinem Fundament auch nichts auf sein Grundstück rüberragt! passiert ja öfter wenn nur ein Schlitz gebaggert und dann mit Beton aufgefüllt wird. in der Streitfrage zählt dann jeder mm... ich würde meine Bedenken auch schriftlich bei der Bauverhandlung mitteilen. Gute Nachbarschaft ist keine Einbahnstraße und bedeutet nicht dass du es jedem Recht machen und alles akzeptieren musst. |
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Außerdem läßt sich so eine Mauer auch Stück für Stück herstellen, also mit 1-2 Tagen Pause und zb 2 m Stücke jeweils mit Abstand dazwischen. Im nächsten Alauf die anderen 2 m Stücke. Unser Wohnhaus habe ich auch so unterfangen, ebenso nachträglich ein Gebäude unterkellert. Warum sollte überhaupt eine Garage ein 1,2 m tiefes Fundament benötigen? Im Normalfall kann deren Bodenplatte doch auch auf ein Schotterbett gestellt werden. Andreas Teich |
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Kann das sein dass dein Nachbar auch hier ist?
https://www.energiesparhaus.at/forum/47600 |
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In dem Fall wäre vielleicht ein Mediator hilfreich, wenn’s nicht auch so mit der Verständigung klappt Andreas Teich |