Es soll statt einer Garage an der Grundgrenze (ca. 50% unter Bezugsniveau, 50% darüber) ein Zubau (Keller+EG) erfolgen. Dazu wird die Garage abgebrochen und für den Keller noch ein bisserl runtergegraben. Dafür gibt es eine Baubewilligung (Abbruch Garage, Zubau Keller und EG). Sofern die Garagenwand beim Abbruch an der Grundgrenze von selber statisch stehen bleibt (was man natürlich er sieht, wenn es soweit ist), würden wir diese samt ein bisschen altes Fundament unter dem EG stehen lassen und den Zwischenraum vom Keller bis zur Wand mit Füllbeton füllen (siehe Bild Schnitt von vorne, Garagenwand rot). Müsste man diese Abweichung (also die Wand bleibt unter Niveau bestehen) irgendwie dem Bauamt melden oder ist das egal, weil es 1. nur unterirdisch ist, 2. die Wand an sich als Teil der Garage damals eine Baubewilligung hatte (oder zählt diese nicht mehr, da in der aktuellen Baubewilligung ja der Abbruch eingezeichnet ist), 3. das EG über der Wand bis zur Grenze ja sowieso genehmigt wurde und man die Wand als sehr tiefes Streifenfundament sehen könnte?
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