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Unterschreitung Bebauungsdichte

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  •  Mic

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Mein geplantes Haus unterschreitet die vorgeschriebene Bebauungsdichte und ich möchte auch nicht größer bauen. Lt. Gesetz gibt es die Möglichkeit die Bebauungsdichte zu unterschreiten wenn man ein Gutachten vorlegt bzw. wenn man Gründe dafür vorlegen kann. Könnte und an wen man sich für einen Bauplatz in Graz-Umgebung wenden kann? Oder kann mir jemand gesetzlich geltende Gründe nennen umd die Dichte zu unterschreiten? Vielen Dank

  •  Gast bne
11.4.2005  (#1)
Bebauungsdichte - Ist die Bebauungsdichte nun sooo groß vorgeschrieben? Welche Außenmaße habt Ihr denn?

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  •  Mic
11.4.2005  (#2)
Unterschreitung Bebauungsdichte - Wir haben ~10x7 Aussenmasse auf knapp 1050m² Grund. Vorgeschrieben sind 0,2.

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  •  chris
11.4.2005  (#3)
ist doch ein Maximum, oder? - Ich hab noch nie von einer min. Bebauungsdichte gehört, immer nur als "maximale Bebauungsdichte" Kenne einen Fall in de Steiermark die so ein Gutachten für die ÜBERSCHREITUNG der Bebauungsdichte brauchten. Oder gibts bei Euch eine von-bis Bebauungsdichte.

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  •  Mic
11.4.2005  (#4)
Nein,.. - min 0,2 max 0,3. Ja, Überschreitung wird gleich abgehandelt wie Unterschreitung. Braucht man auch ein Gutachten.

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  •  Gast bne
11.4.2005  (#5)
Stimmt! - Ich weiß nur von mehreren Gemeinden, dass man die Bebauungsdichte weder unter- noch überschreiten darf. Wie das Ganze mit einem Gutachten ausschaut, kann ich leider nicht sagen. Außerdem ist die festgelegte Bebauungsdichte (meiner Erfahrung nach) ja auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich - was meint denn der Bürgermeister dazu? Bzw. müsste so ein Fall doch in der Bauverordnung geregelt sein, oder?

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  •  Mic
11.4.2005  (#6)
der Gesetzestext sagt aus .. - .. dass ein Gutachter darüber entscheiden kann .. wenn es nicht dem Ortsbild, usw. entgegensteht. Darum würde ich gern wissen was so ein Gutachten kosten könnte.
Ich denke nicht dass es das große Problem sein wird, weil daneben Häuser stehen die noch vor Änderung des Flä.widmungsplanes gebaut haben mit der alten Dichte von min 0,1. Aber dem Gesetz muss halt genüge getan werden und daher kann ein Gutachten gefordert werden. Ich möchte einfach vor dem Amtsweg mit Info "gewappnet" sein.


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  •  Gast bne
12.4.2005  (#7)
Garage? - Du bräuchtest doch eigentlich nur eine Garage oder ein Carport oder einen Schuppen aufzustellen - damit würdest du dieses Problem sofort umgehen! LG, bne

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  •  Mic
12.4.2005  (#8)
Kosten - Ja die Möglichkeit bleibt mir immer. Darum wollte ich die Kosten eines Gutachtens wissen, ob es mir nicht günstiger kommt, als etwas zu bauen, dass ich gar nicht benötige bzw. nicht vorgesehen habe.

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  •  Gast ekndeg
12.4.2005  (#9)
das grundstück teilen, - macht der geometer, um 1000-2000€, nur eine hälfte bebauen und belasten, die unbelastetete hälfte bleibt als reserve fürs enkerl oder schlechte zeiten.

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