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In aller Kürze (weil schon spät): Das Buamt muss die Grenze nicht wissen. Die Frage ist, ob für das (nachträgliche) Baubewilligunggsverfahren der Verlauf der Grenzen zur Beurteilung durch die Bauabehörde wirklich notwendig ist. Und wenn ja, dann brauchts noch immer keine zwingende Vermessung durch Geometer, sondern reicht nach NÖ BAurecht die Darstellung der "rechtlich gesicherten Grenzen" im Einreichplan/Lageplan. "rechtlich gesicherten Grenzen" bedeutet, dass eine Zustimmung des NAchbarn zum nachvollziehbar dargestellten Grenzverlauf beizubringen ist. Zwar jetzt zu spät, aber trotzdem: warum kauft man ein altes Haus ohne selbst bei der Baubehörde gewesen zu sein und in den Bauakt geschaut zu haben, ob und was genehmigt ist??? |
Eindeutige und klare Antwort: JA!!!
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@karl10 - Gebe dir recht! |
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Kostenrahmen... Geometer ca. 1500
... bestandsplan ca. 2000 |
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So...habe mich mit der Verkäuferin in Verbindung gesetzt. Es ist ein Plan aus dem Jahr 1928 aufgetaucht. Auf diesem Plan ist alles was zugebaut wurde auch eingezeichnet. Ich frage mich bloß, war dieser Plan nicht auch auf der Gemeinde aufliegt?!
Ich werde versuchen rauszubekommen was genau da schief lief! Danke für eure Antworten bisher |
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@steffiB - najo, in hundert Jahren wird sich schon einiges bei den Behörden geändert haben.
Früher gabs ja nicht so detailierte (oder gar keine) Bauvorschriften bzw. Pläne. Fakt ist, dass du jetzt etwas bestehendes weggerissen hast und neu gemacht hast...und das is halt bewilligungspflichtig (nach heutigen Bauvorschriften). Die anderen Sachen (Pläne, Energieausweis, Zusagen vom Bauamt usw.) hätten logischerweise vorm Kauf schriftlich eingeholt werden sollen... |
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Naja zum Thema Energieausweis: Ist es nicht so, dass der Verkäufer bzw. Makler gesetzlich verpflichtet ist diesen zu erbringen? @SteffiB - sieh mal hier nach http://www.energiesparhaus.at/forum/30903
LG |
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Energieausweis habe ich VORM Unterschreiben des Kaufvertrages angefordert über die Maklerin bei der Verkäuferin. Auch da wurde mir gesagt, dass ich einen bekomme. Nach dem Umterschreiben wurde mir dann von der Maklerin mitgeteilt, dass ich keinen Energieausweis bekomme, da die Verkäuferin des Hauses nicht gewillt ist dazu joch soviel Geld auszugeben. Das stimmt schon dass sich die Bauvorschriften geändert haben. Ich versteh nur nicht wie es sein kann, dass ein etwas "aktuellerer" Plan inkl. Bewilligungen bei der Verkäuferin vorhanden sein kann aber auf der Gemeinde absolut NIX davon aufliegt. Ich hab ja kein Problem damit mir die Bewilligungen einzuholen...ich hab nur ein Problem damit, dass ich nu einen neuen Plan zeichnen lassen soll (obwohl ja offensichtlich nun einer da ist, auf dem das Haus im JETZT Zustand gezeichnet ist.) Denn es ist ein Unterschied ob ich einen Zubau der schon mal bewilligt war saniere bzw teils neu mache oder ob ich komplett neu zubaue..ohne dass es wo drauf ist. Oder irre ich mich da? Mir wurde gesagt, dass es sich um Zubau eines neuen Gebäudes handelt, da es am Plan der auf der Gemeinde aufliegt, noch nicht eingezeichnet ist/war. Da nun aber ein Plan aus späteren Jahren aufgetaucht ist, in dem alle neuen Zubauten eingezeichnet sind, wäre es dann ja nur eine Art Instandsetzung/Sanierung/Renovierung der einen Außenmauer. Alle anderen Mauern dieses Teiles blieben ja gleich. Die Bauamtsbeamten waren da und haben sich das damals angeschaut (September 2012). Da die Mauer voller Efeu war, feucbt war und ein Strauch rauswucherte, sie stark baufällig war und "Gefahr im Verzug" herrschte, durfen wir sie wegnehmen umd neu hinstellen. Die Beamten wussten das und gaben ihr "ok". Der Zuständige war auch schon da und hat es sich angesehen. Er sagte, dass baulich alles ok wäre und gut aussieht. Aber er würde nun doch gern eine schriftl. Bewilligung dafür erteilen im Nachhinein. Zwei Wochen später kommt er wieder auf mich zu und meinte, ein Bewilligungsansuchen würde nicht mehr reichen...es muss ein komplett neuer Hausplan her. Und nun ist eben der Hausplan aus 1928 aufgetaucht, den die Gemeinde aber nicht hat. Irgendwie verwirrend das alles. Tut mir leid. Danke auf jeden Fall für eure Ratschläge und Hilfen!! Zur Frage warum wir nicht vorher schon gefragt hatten, ob alles ok sei. Die Maklerin meinte damals, das regelt alles sie...und sie mache es garantiert gewissenhaft...denn sie hafte ja auch dafür was sie tue. Joa...dumm waren wir; weshalb wir jetzt das Dilemma haben. |
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Sorry für die Tippfehler, schreibe mit Handy |
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@jepetto - Ja, ist ab 1.12.2012 per Gesetz verpflichtend.
SteffiB wird ihr Haus aber schon vorher gekauft haben. Selbst wenn nicht, ist das ein bisl ein Gummiparagraph. Man kann sich bei Verstoß eine Strafe bis zu 1450 € einhandeln, wenn ich mich nicht irre. Ist ein bisl wie beim Schnellfahren...bekommt man halt eine 50 € Strafe |
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Hallo SteffiB, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Uralter Bauplan-fehlende Bewilligungen |
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Hauskauf erfolgte im Sommer 2011 |
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Was verstehst du unter "Instandsetzung/Sanierung/Renovierung"?? Das ist es nur, wenn die bestehende Bausubstanz auch tatsächlich bestehen bleibt und tatsächlich nur ausgebessert wird. Eine baufällige Mauer zur Gänze wegreissen und durch eine neue ersetzen ist nach Baurecht kein Sanieren, sondern eine Neuerrichtung der MAuer und damit bewilligungspflicht, wurscht was vorher war. Du sprichts immer nur von einem "PLAN". Ein Plan ist noch keine Bewilligung. Hast auch einen Baubewilligungsbescheid aus 1928??? Wenn das alles schon so alt ist, stellt sich auch die Frage nach einem sogenannten "vermuteten Konsens"? Aber: wie schon gesagt, wenn du weggerissen und wieder neu aufgebaut hast, dann brauchst auf jeden FAll dafür eine Bewilligung, egal was vorher war. Na das würd ich so nicht sagen. Eine Bauordnung gibts schon 150 Jahre und damit die Forderung für schriftliche Bewilligungsbescheide und Pläne. Und gerade sehr alte Pläne waren mitunter gar nicht so schlecht, wenn man sich so manche heutige dilettantische Baumeistereinreichpläne anschaut.... |
JA, da irrst du dich! Auch wenn der Zubau schon da war. Sobald du ihn wegreißt und neu baust brauchst du eine Bewilligung für diese Neuerrichtung - und da machts im Verfahren und in der Beurteilung KEINEN Unterschied, ob dasselbe dort vorher schon gestanden ist oder nicht. Was soll das jetzt heißen?? Hast du alles vom "Zubau" weggerissen und neu gebaut oder blieben einige Mauern bestehen und wurden nur saniert und einige wurden gänzlich erneuert oder blieb eigentlich alles bestehen und wurde nur saniert???
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Vier Mauern blieben stehen...eine wurde weggenommen und neu aufgebaut (Aussenmauer)
Es sind Pläne UND Bewilligungen inkl. Stempelmarke und Unterschrift des Bauamtes aufgetaucht. Die hab ich von der Verkäuferin erhalten heute Abend. Und genau diese Pläne und Bewilligungen liegen NICHT auf der Gemeinde auf. Es sind sogar Einreichen und Bewilligungen aus 1984 dabei. Dass ich um die Bewilligung für unser Tun nicht rumkomme ist mir nun klar. Danke hier für die Info. Aus dem Plan (1984) geht nun übrigens auch hervor, dass ca 1/4 des angrenzenden Grundes (den ich von der Gemeinde gepachtet habe) ohnehin mir gehört. |
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Karl...ich versteh schon was du meinst. Dass ich es bewilligen lassen muss, hab ich nun verstanden.
Aber es ging ja auch darum, dass das Bauamt von uns verlangte das komplette Haus vermessen und zeichnen zu lassen, um Zubauten und Änderungen rückwirkend bewilligen zu lassen. Da aber nun ein Plan aus 1984 da ist und auch die Einreichen und Bewilligungen dafür, erspare ich mir das Vermessen und Zeichnen, da der Plan mit dem jetzigen Zustand des Hauses übereinstimmt. Ich muss also lediglich meine neue Mauer bewilligen lassen und das mit dem Grundstück klären, welches lt. Gemeinde ja der Gemeinde gehört, lt Plan aus 1984 aber uns gehört. |
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Übrigens: ihr habt also das Haus gekauft und habt euch nicht vergewissert, wo eigentlich die Grenzen des gekauften Grundstückes sind???? |
Na dann brauchst halt für diese eine Baubewilligung Dann is ja alles in Butter.. Is wurscht; Hauptsache du hast sie und kannst sie der Baubehörde als Beweis vorlegen. Deine Bewilligung zählt auch dann, wenn sie bei der Gemeinde nicht aufliegt Das würd ich nicht so sehen. Der Plan kann ein gewisser Hinweis sein, wo die Grenze ist. Da musst schon auch in den Kataster schauen.
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Wir gingen die Grundstücksgrenze sogar gemeinsam ab. Nur sind wir eine andere gegangen als die, die im Plan aus 1984 aufscheint. Der andre Plan den wir und alle andren haben ist aus 1902. Es wurde in jeder Hinsicht (baulich und Grundstück betreffend) vom Plan aus 1902 ausgegangen.
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