sind gerade dabei ein Haus zu sanieren (Niederösterreich). Hatte jetzt den Rauchfangkehrer eingeladen um mit Ihm abzuklären ob alles passt. Denkste
Eine Luftöffnung im Öllager wurde vorgeschrieben (20x20cm) --> verstehe ich.
Aber im Aufstellraum wurde auch so eine große Luftöffnung vorgeschrieben???
Ich habe einmal, lange her, gehört da gibt's auch den Raumverbund oder eine Türe ins Freie usw?
Kurz zu den Daten: Der Aufstellraum ist ca. 24m² groß, einmal eine Ölheizung (17kW Nennwärmeleistung) eigener Öllagerraum. Neben Ölkessel auch Festbrennstoffkessel OHNE automatische Beschickung mit 14,8 kW. Ich kann immer nur einen Ofen einschalten. Meine Frage nun, was muss ich wirklich lt. Richtlinien machen.
Ich persönlich glaube der Raumverbunf bzw. die Tür ins Freie genügen da ja nur ein Aufstellraum oder? Bei einem Heizraum wird ja nur mind. 400cm² vorgeschrieben?
Hallo, Ölkessel ist erst fünf Jahre ich werde ihn erstmal behalten :) Rauchfangkehrer wurde schon kontaktiert. Der meint im Audstellraum muss eine Öffnung von 20x20 cm sein, ohne die Leistungen der Öfen etc anzuschauen. Wollte mich nur vergewissern bevor ich so ein Loch in die Mauer hau.
Kann mir vielleicht irgendwer die Richtlinie/Norm sagen wo ich so etwas herauslesen kann. In der NÖ-Bauordnung bzw. OIB-Richtlinie finde ich nur die Lüftungsöffnung mind. 400cm² für den Öllagerraum. Aber ab wann ist ein Aufstellraum ein Aufstellraum, was sind die Anforderungen an einem Aufstellraum, bis welcher kW Leistung zählt der Raumverbund? Fragen über Fragen...
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