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Vereinfachtes Baubew.-verfahren §70a

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  •  Dallmall
13.2. - 23.11.2016
15 Antworten 15
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Hallo!

Ich habe eine grundsätzliche Frage zu zur vereinfachten Baubewilligung § 70a BO BO [Bauordnung/Baugesetz] in Wien. Unter welchen Umständen darf ich zu welchen ehestmöglichen Zeitpunkt mit dem Bau eines (Einfamilien)Hauses in Wien anfangen?
Gibt es Risiken dazu?
Danke!

  •  BoZm
13.2.2016  (#1)
Hallo,

also bei uns in der Stmk. war es so, dass du dann am einreichplan die ganzen Eigentümer, welche 30meter Radius an dein Grundstück angrenzen, in der rechten Ecke oben stehen hast.

Dann gehst zu den Leuten und diese unterschreiben dir, dass sie einverstanden sind.

Thats it.

lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
13.2.2016  (#2)
@BoZm
Da sind die Regelungen zwischen den Bundesländern aber extrem unterschiedlich!
Dallmall wills von Wien wissen, wo es dafür eine ganz spezielle Regelung gibt. Da hilft der Hinweis aus der Steiermark leider überhaupt nichts.
Gibts hier überhaupt Wieninsider??


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  •  architetik
13.2.2016  (#3)
Ein Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der MA37 kann bei §70a eine Baubeginnsanzeige erfolgen. Risiko ist, dass die Baupolizei bis zu drei Monate Zeit hat, die Zulässigkeit des Bauvorhabens zu prüfen und dann die Bauführung zu untersagen.

Sobald du aber nicht in der Schutzzone baust und keine spezielle Widmung vorliegt, sehe ich keine Probleme. Gegenüber §70 muss bei §70a unbedingt ein Ziviltechniker miteinbezogen werden.

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  •  BoZm
13.2.2016  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: Da sind die Regelungen zwischen den Bundesländern aber extrem unterschiedlich!


Eh kloa, sonst wäre es ja zu einfach, wenn es alle gleich hätten.

zitat..
Karl10 schrieb: Da hilft der Hinweis aus der Steiermark leider überhaupt nichts.


Dann tut es mir leid.

lg und viel Erfolg

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  •  nobody4yu
  •   Silber-Award
13.2.2016  (#5)
architetik hat es schon richtig gesagt. Du brauchst auf alle Fälle eine Bestätigung eines unabhängigen Ziviltechnikers (darf nicht der Planverfasser sein), dass das Bauvorhaben der Bauordnung entspricht.

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  •  Sabine_Roth
20.3.2016  (#6)
Ja. Am besten mit einem Ziviltechniker besprechen. Möchte nur vorwarnen, der Ziviltechniker kostet dann natürlich extra.

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  •  Integrale
11.11.2016  (#7)
Ich stehe aktuell bei der selben Frage....

Einreichung in Wien im Standardverfahren (§70) dauert lt. Auskunft vom MA37 4 bis 6 Monate (mehr nicht da die 6 Monate gesetzlich geregelt sind). Nach §70a sind es 4 Wochen Wartezeit und man kann loslegen, ab Anbringung des Hinweistafel sind es dann 3 Monate.

Die Frage stellt sich jetzt für mich ist das Risiko höher als bei einer Standardeinreichung wegen der 3 Monate Einspruchsfrist? Die Nachbarn können doch auch bei einem Standardverfahren einsprechen? Bis auf die Mehrkosten für den ZT hätte ich keine Nachteile gefunden...die Mehrkosten wären es mir Wert!

Hat wer damit Erfahrungen gemacht?
LG

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#8)
Also wir haben keinen Ziviltechniker gebraucht. ( STEIERMARK )

Wir sind zum Gemeindeamt und dort war der Baussachverständige.
Oder ist der, der Ziviltechniker den ihr meint?

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
14.11.2016  (#9)
hätt auch gern mal ein projekt in wien das nach nur 6 Monaten baubewilligt wird....
darauf solltest du achten:
- Abstandsflächen und die Möglichkeiten in diese reinzuragen (idealerweise nicht ausreizen-> nachbarn
- bauführung erst nach 3 Monaten beginnen
- Hinweistafel gemäß § 124 Abs. 2a
- es müssen alle grundabtretungen etc. schon erledigt sein

restliche auflägen siehe Bauordnung

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
14.11.2016  (#10)
Also mir kommt es wirklich so vor, dass Häuslbauern das Leben einfach schwer gemacht wird...

Wenn ich mal angucke wie bei uns die Siedlungen aus den Äckern schießen, und vor allem wie die Abstände von den Grundstücksgrenzen sind, wird mir teilweise schlecht.

Dann bekommen wir als Auflage, eine 8 Meter Einfahrttrompete zu machen, damit der Verkehr nicht behindert wird und wir "zügig" einfahren können.

In der Stadt aber eine 200 Parteien Siedlung hingestellt wird und dann der totale Verkehrskollaps herrscht. Da ist nichts geplant gewesen oder vorgeschrieben.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
15.11.2016  (#11)
bitte nicht einfamilienhaussiedlungen mit großvolumigen bauvorhaben vergleichen.... da wird mir nämlich schlecht.
es wird niemand gezwungen das verkürzte verfahren anzuwenden, man kann auch den herkömmlichen weg gehen, und die in wien üblichen 9-12 Monate warten.

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  •  Integrale
15.11.2016  (#12)
@Thomasdoe:
Ich würde direkt mit dem Taferl loslegen, wenn die anderen Punkte eingehalten werden, sonst bin ja erst wieder mit dem einen Monat für das MA37 und 3 Monate Einspruchsfrist bei 4 Monaten. Woher stammt die Info mit den 9-12 Monaten?


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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
16.11.2016  (#13)
...aus leidlicher Erfahrung.
in Wien ist das "auf keinen Fall einen Nachbar wollen was bildet der sich ein..." Syndrom noch viel ausgeprägter als "am Land". auch unbegründete Einsprüche verzögern ein Verfahren. drum wurde ja das 70a Verfahren durch den Gesetzgeber ermöglicht.
Das mit den 4 Monaten versteh ich übrigens nicht. du reichst ein-> binnen 1 Monat ab einlangen muß dir die Behörde mitteilen ob das 70a Verfahren geht-> binnen 3 Monaten ab Abgabe muß dir eine bauführung untersagt werden. thats ist.

vielleicht solltest mal zu dem für dich zuständigen Referenten gehen, der kann dir den Ablauf besser erklären, vor allem was das Tafel aufhängen betrifft.

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  •  nandrias
23.11.2016  (#14)
Die 4 Monate kommen daher, dass bei einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren Nachbarn noch bis drei Monate ab Baubeginn die Möglichkeit haben ihre subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte nach § 134a BO BO [Bauordnung/Baugesetz] geltend zu machen. Baubeginn geht erst nachdem die 1 Monatsfrist zu Beginn abgelaufen ist.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
23.11.2016  (#15)
das ist dann aber in erster Linie Problem des Ziviltechnikers der die Bestätigung ausgestellt hat. Lt. derer berührt der Bau ja keine Nachbarrechte. da wär ich eher entspannt ehrlich gesagt.

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