Hallo zusammen,
In einer Bauparzelle bestehen 2 Widmungen: BW (Bauland Wohngebiet) u. VP (Verkehrsfläche Privat).
Darf nun diese Widmungsgrenze unter keinen Umständen überbaut werden oder gibts Ausnahmen
für z.B. Garage, Carport, etc...
Danke!
Gesamten Text anzeigen