Anscheinend darf man seit Sommer vorigen Jahres für die Fertigstellung nochmals den Vermesser bemühen und einen Vermessungsplan - selbstverständlich auf eigene Kosten - erstellen lassen. Natürlich war uns das vor Baubeginn nicht klar, da es das Gesetz dort noch gar nicht gab. Wie auch immer, ohne die erneute Vermessung gibts keine Fertigstellung und auch keine Benützungsbewilligung.
Muss man zwar nicht verstehen, da vor dem Bau alles penibel genau ausgemessen wurde und ob die Abweichungen von ein paar cm zum Einreichplan, sofern überhaupt vorhanden, den großen Unterschied ausmachen, sei mal dahingestellt.
Mit welchen Kosten sind hier denn zu rechnen? Und gibt es einen "Ausweg", wenn in der Baubewilligung davon noch nichts angeführt wurde? Bisher gab es nur eine Vorwarnung der Gemeinde am Telefon, dass das notwendig sein wird.
Steiermärkisches Baugesetz § 38 Abs 2 Z 6 bei Neu- und Zubauten von Gebäuden einen von einem befugten Vermesser erstellten Vermessungsplan über die genaue Lage der baulichen Anlage. Diese Vorlage entfällt, wenn sich der Bauherr verpflichtet, die auf ihn entfallenden anteiligen Kosten einer von der Gemeinde durchgeführten oder veranlassten Vermessung aller in einem bestimmten Zeitraum errichteten baulichen Anlagen zu übernehmen. Die Gemeinde hat den Vermessungsplan bzw. die Vermessungsdaten in weiterer Folge dem zuständigen Vermessungsamt zu übermitteln. (LGBl. Nr. 45/2022)
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