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Vermietung EFH an Familie, Liebhaberei?

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  •  Fancy
20.5. - 31.5.2023
10 Antworten | 8 Autoren 10
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Hallo!

Aufgrund eines guten Job Angebots in einem anderem Bundesland würde ich und meine Frau unter Umständen unser neugebautes EFH für ein paar Jahre an die Familie (Schwester) vermieten. Da wir hier keine Gewinnabsicht haben würden wir dies relativ günstig tun.
z.B. eine Miete von ~300€ exkl. Betriebskosten.

Da wir das Haus mit 350k€ zu 100% variabel finanziert haben gibt es aktuell ja eine relativ große Zinslast von ca. ~13k€ im Jahr.

Die Einnahmen aus der Vermietung des EFH würden ja nur 12*300€ = 3600€ betragen. 

Wäre meine Annahme richtig, dass ich ja die bezahlten Zinsen für die Finanzierung steuerlich absetzen könnte und somit ein Ergebnis (ohne AfA etc.) 3600€ - 13000€ d.h. ein "Verlust" von 9400€ hätte welcher dann meine Einkommenssteuer mindern würde?

Wäre ein solches Unterfangen dann innerhalb der Familie als "Liebhaberei" zu bewerten da es ja keine Gewinnabsichten gibt?

Ich weiß ich sollte zu einem Steuerberater aber vielleicht gibt es hier ja Leute die mir bei meinem Gedankenexperiment weiterhelfen können.

  •  PV2023
20.5.2023  (#1)
In dem Fall wäre es wahrscheinlich immer Liebhaberei, egal ob Familie oder jemand anderer...

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
20.5.2023  (#2)
Denke auch, dass das Liebhaberei ist.
Du musst sicher einen marktgerechten Mietzins verlangen und "Gewinn" erwirtschaften.

Der Steuerberater ist hier natürlich der richtige Ansprechpartner. 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
20.5.2023  (#3)

zitat..
PV2023 schrieb: immer Liebhaberei, egal ob Familie

Richtig, hier ist die Familie unerheblich. Es geht darum, dass kein Gewinn zu erwarten ist. 

https://www.wko.at/service/steuern/Liebhaberei-im-Steuerrecht.html
Zitat daraus:
"Verluste, dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden."


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  •  Francis
20.5.2023  (#4)
Sehr viel mehr Liebhaberei geht ja gar nicht. Es ist weder ein Totalgewinn noch jemals in einem einzelnen Jahr ein Gewinn zu erwarten, dazu noch unterpreisig in der Familie vermietet.

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  •  passra
  •   Gold-Award
20.5.2023  (#5)
In D gibt es den Begriff der "ortsüblichen Miete", wenn du da mehr als 50% (vor 2021 noch 66%) drunter bist, unterstellt das FA automatisch fehlende Gewinnabsicht und kippt die Abschreibungsmöglichkeiten.
Denke, das wird in A ähnlich sein, fraglich wäre, wie die Grenze in A liegt -> Google, FA oder Steuerberater fragen...

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  •  Francis
20.5.2023  (#6)
In Österreich gibts dazu keine Prozentsätze. Vereinbarungen unter Angehörigen sind fremdüblich abzuschließen. 
Unabhängig von der familiären Beziehung liegt bei dem dargestellten Sachverhalt mit einem derartigen Minus, ohne das hier nach einem Anlaufzeitraum auf längere Frist ein Überschuss absehbar ist, Liebhaberei vor.


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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
20.5.2023  (#7)
Wenn's deine Schwester ist würde ich einfach die Bezhalung über Kuvert machen, sofern nicht einer der beiden bei der Finanz hackelt ;) 

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  •  PV2023
20.5.2023  (#8)

zitat..
schurlmaster schrieb:

Wenn's deine Schwester ist würde ich einfach die Bezhalung über Kuvert machen, sofern nicht einer der beiden bei der Finanz hackelt ;)

Das hat in dieser Größenordnung mit der Finanz nichts zu tun. Da es nicht gewinnorentiert ist und nie ein Gewinn anfallen wird.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
21.5.2023  (#9)
Rechne mal 1,5 % der BAUKosten ( ohne reine Grundkosten), so viel kannst Du ohne "steuerbelastung" von Deiner Familie Miete verrechnen. + BK, weil das ist ein Durchlaufer...
Dann hast du nicht mal über die Zinsen nachgedacht

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  •  Malinche
31.5.2023  (#10)
Muss so eine familiäre oder freundschaftliche Vermietung ohne Gewinnabsichten dann trotzdem im Steuerausgleich angegeben werden?

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