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Sind die 850 EUR jetzt die reine Miete oder inklusive von BK usw.? |
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850€ ist inklusive der BK und auch Heizkosten. Lg |
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Ok. Das werden also irgendwelche angenommenen Teilbeträge sein, weil sonst geht sich das nicht auf den Euro aus, oder? Dann musst du erst wieder auf die genaue Jahresabrechnung warten und diese gegenrechnen. Ein einfacher Zugang wäre, überhaupt nur die reine Miete als Einnahmen zu erfassen. Der Rest ist ja ein Durchlaufposten. Achtung Ausnahme Rücklagen, die darfst du in keinem Fall zu den Werbungskosten zählen, da es nur reserviertes Eigenkapital ist, das noch keinen Aufwand darstellt. |
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...die Abschreibung auf die Anschaffungskosten nicht vergessen - weiß aber nicht wie sich die beim Erben berechnen |
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Wären die nicht für 12 Monate anzunehmen. |
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Hallo, das wichtigste ist die Abschreibung vom Haus da kannst nochmal ordentlich was abziehen. Da wirst du wahrscheinlich einen Richtwert nehmen da geerbt wurde und nicht gekauft. Musstest du öfters hinfahren mit dem Auto dann kannst du km Geld dafür auch noch ansetzten. Alle sonstige Betriebsmittel und Utensilien um die Wohnung vermietbar zu machen auch mit reinnehmen ( Putzmittel, Ausmalen?, will haben Anzeige Kosten, usw) Betriebskosten muss man aufpassen da nicht alles reingenommen werden darf und in der Regel dann exakt nach jährlicher Abrechnung abgerechnet werden muss. Ich meine den Reparationsfond kann man nicht abschreiben. |
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Hallo harrytheh, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Vermietung Wohnung - Steuererklärung |
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Hallo, danke für eure Antworten. OK ja das ich die Miete rein nehme und die Betriebskosten als Durchlaufposten abziehe wäre wirklich einfacher. Afa werde ich mir auch näher anschauen. Lg |
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Die Afa geht ja auf die Herstellungskosten, die du aber durch die Erbschaft nicht hattest. Insofern weiß ich nicht, ob hier irgendwelche Ersatzpositionen angeführt werden können. |
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Das kommt drauf an, wann mit der Vermietung begonnen wurde und ob es einen Leerstand gab. Unterjährig kann hier durchaus stimmen. |
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Ich weiß, es ist "nur" eine Vermietung, dennoch für alle zukünftigen Fälle: Vor der Vermietung einmal einen Steuerberater aufsuchen und vielleicht die ersten beiden Steuererklärungen gemeinsam machen. Hier kommen ein paar Fragen zusammen (zB Ist die Wohnung sog "Altvermögen", dann bemisst sich die AfA uU nach den "fiktiven Anschaffungskosten" aber es geht die Altvermögenseigenschaften verloren, das kann bei einer späteren Veräußerung anständig was kosten; was von den kann ich abziehen, welche sonstigen Kosten kann ich abziehen?) Kostet ein paar Hunderter, aber oft ist Expertenwissen halt auch etwas wert.
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Kann ich nur zustimmen und in der Regel sparst da was |
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Danke dir eure Antworten. Hätte mir das etwas simpler vorgestellt - werde mal schauen was ein Steuerberater sagt. Lg |
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Betrifft dich wahrscheinlich nicht, aber dennoch eine Info: Für Wohnungen die 2024 fertiggestellt wurden, darf man nun 3 Jahre lang 4,5% abschreiben. Details hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/vermietung-verpachtung/absetzung-fuer-abnutzung-bei-vuv.html |
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