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Vermietung Wohnung - Steuererklärung

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  •  harrytheh
13.2. - 15.2.2025
13 Antworten | 7 Autoren 13
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Hallo zusammen,

ich hätte ein paar einfache Fragen bzw. eine Rückmeldung ob die Punkte von mir korrekt verstanden werden zur Versteuerung von Mieteinnahmen (Betrifft Österreich!). 

Ausgangssituation: Im letzten Jahr wurde ab Juni eine geerbte Wohnung vermietet. Davor stand diese einige Zeit leer (Neue Mieter wurden von mir gesucht und gefunden).

Heißt ich muss statt dem einfacheren Lohnsteuerausgleich im FinanzOnline jetzt eine Einkommensteuererklärung E1 und das Formular E1b beim Finanzamt einreichen.

Da die Jahreseinnahmen weit unter 35.000€ sind wähle ich das UST-Brutto System

9460 Einnahmen:
 Hier trage ich die gesamten überwiesenen Mietkosten ein (850€ x 7 Monate) à +5950€
9530 Übrige Werbungskosten: Hier gebe ich die von mir monatlich bezahlten Betriebskosten inkl. Heizkosten an: (450€ x 7 Monate) à -3150€

Zusätzlich wurde im letzten eine Dachsanierung durchgeführt. Hier wurden 9675€ von mir bezahlt.
Das hätte ich unter §28 Abs. 2 eingeordnet
Diese wären auf 15 Jahre aufzuteilen
9470 Werbungskosten §28 Abs. 2 à -645€

Ergibt in Summe einen Überschuss von: +2155€

Ist das so korrekt bzw. stimmt die Zuordnung zu den Nummern? Insbesondere bei den Betriebskosten und dessen Zuteilung bin ich mir unsicher unter welchen Werbungskosten diese zu führen sind.

Vielen Dank
Schöne Grüße
Harald

  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#1)
Sind die 850 EUR jetzt die reine Miete oder inklusive von BK usw.?

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  •  harrytheh
13.2.2025  (#2)
850€ ist inklusive der BK und auch Heizkosten.

Lg

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#3)
Ok. Das werden also irgendwelche angenommenen Teilbeträge sein, weil sonst geht sich das nicht auf den Euro aus, oder? Dann musst du erst wieder auf die genaue Jahresabrechnung warten und diese gegenrechnen.

Ein einfacher Zugang wäre, überhaupt nur die reine Miete als Einnahmen zu erfassen. Der Rest ist ja ein Durchlaufposten. Achtung Ausnahme Rücklagen, die darfst du in keinem Fall zu den Werbungskosten zählen, da es nur reserviertes Eigenkapital ist, das noch keinen Aufwand darstellt.

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  •  zasta
13.2.2025  (#4)
...die Abschreibung auf die Anschaffungskosten nicht vergessen - weiß aber nicht wie sich die beim Erben berechnen

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  •  berhan
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#5)

zitat..
9530 Übrige Werbungskosten: Hier gebe ich die von mir monatlich bezahlten Betriebskosten inkl. Heizkosten an: (450€ x 7 Monate) à -3150€

Wären die nicht für 12 Monate anzunehmen.


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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
13.2.2025  (#6)
Hallo,
das wichtigste ist die Abschreibung vom Haus da kannst nochmal ordentlich was abziehen. Da wirst du wahrscheinlich einen Richtwert nehmen da geerbt wurde und nicht gekauft. 
Musstest du öfters hinfahren mit dem Auto dann kannst du km Geld dafür auch noch ansetzten. Alle sonstige Betriebsmittel und Utensilien um die Wohnung vermietbar zu machen auch mit reinnehmen ( Putzmittel, Ausmalen?, will haben Anzeige Kosten, usw) 
Betriebskosten muss man aufpassen da nicht alles reingenommen werden darf und in der Regel dann exakt nach jährlicher Abrechnung abgerechnet werden muss. Ich meine den Reparationsfond kann man nicht abschreiben.




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Hallo harrytheh,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Vermietung Wohnung - Steuererklärung

  •  harrytheh
13.2.2025  (#7)
Hallo,

danke für eure Antworten.
OK ja das ich die Miete rein nehme und die Betriebskosten als Durchlaufposten abziehe wäre wirklich einfacher.

Afa werde ich mir auch näher anschauen.

Lg

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#8)
Die Afa geht ja auf die Herstellungskosten, die du aber durch die Erbschaft nicht hattest. Insofern weiß ich nicht, ob hier irgendwelche Ersatzpositionen angeführt werden können. 

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
13.2.2025  (#9)

zitat..
berhan schrieb: Wären die nicht für 12 Monate anzunehmen.

Das kommt drauf an, wann mit der Vermietung begonnen wurde und ob es einen Leerstand gab. Unterjährig kann hier durchaus stimmen. 


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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
13.2.2025  (#10)
Ich weiß, es ist "nur" eine Vermietung, dennoch für alle zukünftigen Fälle: Vor der Vermietung einmal einen Steuerberater aufsuchen und vielleicht die ersten beiden Steuererklärungen gemeinsam machen. Hier kommen ein paar Fragen zusammen (zB Ist die Wohnung sog "Altvermögen", dann bemisst sich die AfA uU nach den "fiktiven Anschaffungskosten" aber es geht die Altvermögenseigenschaften verloren, das kann bei einer späteren Veräußerung anständig was kosten; was von den kann ich abziehen, welche sonstigen Kosten kann ich abziehen?) 

Kostet ein paar Hunderter, aber oft ist Expertenwissen halt auch etwas wert.

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  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#11)

zitat..
FranzGrande schrieb:

Ich weiß, es ist "nur" eine Vermietung, dennoch für alle zukünftigen Fälle: Vor der Vermietung einmal einen Steuerberater aufsuchen und vielleicht die ersten beiden Steuererklärungen gemeinsam machen. Hier kommen ein paar Fragen zusammen (zB Ist die Wohnung sog "Altvermögen", dann bemisst sich die AfA uU nach den "fiktiven Anschaffungskosten" aber es geht die Altvermögenseigenschaften verloren, das kann bei einer späteren Veräußerung anständig was kosten; was von den kann ich abziehen, welche sonstigen Kosten kann ich abziehen?) 

Kostet ein paar Hunderter, aber oft ist Expertenwissen halt auch etwas wert.

Kann ich nur zustimmen und in der Regel sparst da was


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  •  harrytheh
15.2.2025  (#12)
Danke dir eure Antworten.
Hätte mir das etwas simpler vorgestellt - werde mal schauen was ein Steuerberater sagt.
Lg

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  •  ichbauauch
15.2.2025  (#13)
Betrifft dich wahrscheinlich nicht, aber dennoch eine Info:
Für Wohnungen die 2024 fertiggestellt wurden, darf man nun 3 Jahre lang 4,5% abschreiben. Details hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/immobilien-grundstuecke/vermietung-verpachtung/absetzung-fuer-abnutzung-bei-vuv.html

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