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Verpflichtung über Feuchtigkeit nach Estrich

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  •  yoto
7.3. - 10.3.2025
18 Antworten | 13 Autoren 18
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Ich habe eine GU mit der Errichtunge eines belagfertiges Einfamilienhauses beauftragt (alle Gewerke). Die Fenster und die Türen kaufe ich auch von der GU, für die Auswahl bin ich zu  der Fensterfirma gefahren und dort die Fenster und die Türen ausgewählt. Die Fensterfirma wurde von der GU bestimmt. Ich habe eine Hoztür als Eingangstür genommen. Jetzt meint die GU, dass ich nach der Estrichlegung täglich 2-3X zur Baustelen fahren soll und selber die Tür  abwischen muss, da ich mich für die Holztür enstchieden habe. Diese "Verpflichtung" wurde mir bei der Türauswahl nicht erwähnt. In den Unterlagen von der Fesnerfirma steht, dass die Tür  nur eingesetzt werden kann, wenn bauseits besondere
Vorkehrungen zum Schutz vor zu hoher Feuchtebelastung während der Bauphase getroffen werden (permanent lüften, Elemente mehrmals täglich
trockenwischen, ggf. Entfeuchtungsgeräte verwenden). Der Kunde auf diesem Vertrag ist die GU, die Tür wird direkt mit der GU verrechnet. Wer ist schliesslich zuständig für den Schutz von Feuchtigkeit- die GU oder der Bauherr ? Vielen Dank!

  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
7.3.2025  (#1)
Wir hier im Forum schimpfen ja sehr gerne über die bösen GU 😉 ... in diesem Fall find ich es eig. klasse, dass er dich darauf hinweist, da er dir dadurch spätere Probleme erspart. Ärgerlich halt, dass er es dir etwas spät sagt. 

Wenn es vertraglich nicht geregelt ist wird keiner offiziell dafür zuständig sein. Nur wird er es auch nicht machen und da hast später die Probleme. 

Mein Tipp: Lass die Kirche im Dorf und mach das einfach - mit Eltern, Freunden & Co schafft das jeder von uns. Damit ersparst du dir im Nachhinein sicher viel Ärger und Aufwand. 
Das bisschen Arbeit und Zeit wird dich nicht umbringen. 

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  •  yoto
7.3.2025  (#2)
Lieber Hausbau24,

Wenn ich vor der Auswahl der Tür informiert worden wäre, würde ich diese Tür gar nicht nehmen. Wenn Eigenleistung rechtzeitig angekündigt wäre, würde ich keinen Vertrag mit diesem GU unterzeichnen. Und ja, wenn es meine Aufgabe ist, werde ich es auch machen, aber ist es wirklich meine Aufgabe? 

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#3)
Du kannst den GU sicherlich dafür bezahlen, einige Wochen lang jeden Tag 3 Mal vorbeizufahren.

Das lüften Bauherrensache ist, sollte eigentlich schon fast Allgemeinwissen sein.

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  •  AndiBru
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#4)
Man könnte die Türe auch aushängen und mit Folie verschließen.

Ansonsten enthalte ich mich mit sehr großer Verwunderung dem Thema.

Mfg

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
7.3.2025  (#5)
Oder die Türe mittels Blindstock später einbauen.

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  •  Schobsteer
  •   Bronze-Award
7.3.2025  (#6)
Ich verstehe den Threadersteller, wen ich mit dem GU die komplette Fertigstellung über den GU vereinbart habe, fahr ich selber sicher nicht hin und wische die Türe trocken. Macht ja auch kein Käufer wenn ich mir zB eine Eigentumswohnung während der Bauphase kaufe.

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  •  Hausbau24
  •   Bronze-Award
7.3.2025  (#7)

zitat..
yoto schrieb:

Lieber Hausbau24,

Wenn ich vor der Auswahl der Tür informiert worden wäre, würde ich diese Tür gar nicht nehmen. Wenn Eigenleistung rechtzeitig angekündigt wäre, würde ich keinen Vertrag mit diesem GU unterzeichnen. Und ja, wenn es meine Aufgabe ist, werde ich es auch machen, aber ist es wirklich meine Aufgabe?

Ich schließ mich da AndiBru an und enthalte mich im weiteren Verlauf. 




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  •  Hedensted
  •   Bronze-Award
7.3.2025  (#8)
Sehe das auch so. Gänzlich belagsfertig über GU kenne ich eigentlich nur so, dass der Käufer bis dahin keinen Finger rührt.
Er kauft ja belagsfertig und nicht "belagsfertig, ausgenommen ..." .

Haben zwar selbst nicht mit GU gebaut, aber in Situationen von Freunden / Bekannten, da lief das so.

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  •  Akani
9.3.2025  (#9)
MMn sollte der GU dann selbst lüften und Türen abwischen. Nein Scherz bei Seite.
Bei uns kam da einfach in den original Türrahmen eine Bautüre rein, die hatt der Fensterbauer beim Setzen schon mit gebracht. So ist egal was mit der Türe über die Bauzeit passiert.
Sollte aber finde ich auch bei alles Fertig das Problem vom GU sein dafür Lösungen zu finden.
Geld steckt er genug dafür ein und ausführen wird er das auch nicht zum ersten mal

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
9.3.2025  (#10)
Nabend,
Wie weit wohnst Du von Der Baustelle weg bzw. Wieviel Aufwand ists für Dich, die Tür 2..3x tägl. abzuwischen?

Der GU machts sicher auch gegen Münzeinwurf, wie eh schon geschrieben.
Und ich finds eigentlich auch nett, dass er Dich drauf hinweist, andererseits belagfertig ist belagfertig (was im Allgemeinen nix heisst, weil total unterschiedlich). Was steht denn in der Baubeschreibung?

Vll könnt ihr euch ja gütlich einigen, wenn die Baubeschreibung nix her gibt und jeder wischt die paarmal ab... abwechselnd

Lg

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  •  yoto
10.3.2025  (#11)
Der wahre Problem ist, dass durch  Zustimmung des Wischens die Gewährleistung der  GU bez. Feuchteschaden entfält, d.h. wenn die Tür trotz 2-3Xtgl wischen schimmelt, wird sie nicht ausgetauscht. 

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  •  christoph1703
10.3.2025  (#12)
Die Gewährleistung erlischt nicht. Rein rechtlich müsste dir der GU innerhalb des ersten Jahres nachweisen, dass du dich nicht an seine schriftlich auferlegten Vorgaben zur Lüftung gehalten hast. Beweisen wird er das so oder so nicht können, wenn er nicht ständig vor Ort ist. Du kannst Protokoll mit genauer Uhrzeit und Lüftungsdauer führen und ihm jeden Tag schicken, dann bist du auf der sicheren Seite.

Streitereien kann es natürlich trotzdem geben. Ich kenne mich mit Holztüren zu wenig aus, um das Risiko einschätzen zu können.

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  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
10.3.2025  (#13)

zitat..
Akani schrieb: Bei uns kam da einfach in den original Türrahmen eine Bautüre rein, die hatt der Fensterbauer beim Setzen schon mit gebracht. So ist egal was mit der Türe über die Bauzeit passiert.
Sollte aber finde ich auch bei alles Fertig das Problem vom GU sein dafür Lösungen zu finden.
Geld steckt er genug dafür ein und ausführen wird er das auch nicht zum ersten mal

Beim eigenen Hausbau habe ich immer auf "gutes Einvernehmen" mit der Baufirma geschaut und beide Seiten haben auf Augenhöhe kommuniziert.
Lösungsorientiert und fair, aber nicht "am Schedl schssn lassen" ;)

Aber wenn ich zb. eine Firma beauftrage mir als GeneralUnternehmer ein belagsfertiges Haus (weit weg von meinem aktuellen Wohnort) zu bauen, dann bin auch der Meinung, dass diese Firma dann halt nicht das extra-Geld für GU einstecken dürfte, wenn sie das nicht schafft.

Niemals würden die von mir diese Zustimmung erhalten. Ich übernehme das Haus erst belagsfertig und nicht in Teilen davor.
Ganz im Gegenteil würde ich auf dieses Ansinnen, auch wenn es nur mündlich kam, schriftlich antworten, dass du hier keine Tätigkeiten der Firma übernehmen kannst die in ihrer Verantwortung (und Eigentum) liegen.

Habe meiner Baufirma zwar schon bei einigen Dingen ausgeholfen (tatsächlich genau beim Lüften) weil ich einfach in dieser Zeit sowieso viel dort war. Aber die Verantwortung blieb immer bei der Baufirma, die das auch kontrolliert hat (Shelly Temp/Hygro-Sensor + WLAN Hotspot, App-Zugang am Handy vom Bauleiter).

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  •  Gemeinderat
10.3.2025  (#14)
Bei uns war einfach ein Holzbrett im Blindstock der Haustüre, die Fenster waren teils gekippt (Kunststoff Alu) und auch wenn das Dach drauf war, war es seitlich noch offen über dem Ringanker... ergo zog das alles im April/Mai als der Estrich kam, fein aus dem Haus hinaus.

Dann begann man mit dem Ausheizprogramm (Heizstab... fein). 
Aber im Keller war er selbst nach 3 Monaten Bausperre im Sommer nur knapp unter dem erforderlichen Wert. 
Der Bodenleger meinte da noch: war eh besser für den Estrich.

Heute, fast 2 Jahre später, bzw. 1 1/4 Jahre nach Einzug, arbeitet er immer noch (sieht man an so mancher Silikonfuge).

Der GU meinte dazu gar nichts - es sei kein Problem. Gekommen ist vermutlich jemand alle paar Wochen - aber sonst...

Wenn du selbst die Wahl hast, denk dran:
es ist DEIN Haus. Niemand vom GU lebt danach jahrzehntelang drin. 
Behandle es also immer so im Zweifel, als wärst du selbet zuständig. Spart Mühen und Nerven. 


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  •  Tomlinz
  •   Bronze-Award
10.3.2025  (#15)

zitat..
Gemeinderat schrieb: es ist DEIN Haus. Niemand vom GU lebt danach jahrzehntelang drin. 
Behandle es also immer so im Zweifel, als wärst du selbet zuständig. Spart Mühen und Nerven. 

Bin ich grundsätzlich voll bei dir und habe ich auch so gelebt.
Also selbst schauen, dass nix schimmelt z.b.: JA
Aber schriftlich die Verantwortung übernehmen für etwas was extra separat bezahlt wurde?!: NEIN

Möchte nur zu bedenken geben, dass es sich hier anscheinend um einen GU handelt, mit dem sich womöglich noch mehr Probleme abzeichnen:

zitat..
yoto schrieb: Ich habe eine GU mit der Errichrung einer EFH beauftragt. Nach Fertigstellung der Rohbau habe ich einen Sachverständiger geholt, der einige Mängel festgestellt hat. Jetzt meint der Bauleiter, dass Gespräche mit einem Sachverständiger nicht "kalkuliert" sind. 

https://www.energiesparhaus.at/forum-gespraeche-mit-bauleiter-eines-gu/82236


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  •  Gemeinderat
10.3.2025  (#16)
Ja, ich hab bei meinem GU auch den BSV - wenn auch recht spät - dazu geholt.
Er konnte immer noch einige Details herausholen.
Getragen hat er sich dadurch nicht, aber die Dinge wurden gemacht und somit im Endeffekt besser - sei es kosmetisch UND sei es im Hinblick auf eine Beweisführung in der Zukunft, denn jene paar Mängel (7-8 Stk.), die wirklich über das kosmetische hinausgehen und einfach schlecht gemacht wurden, waren dann auch Bestandteil des Übergabeprotokolls.

Wortlaut BSV:
"Und alles was jetzt schon geklärt ist muss es dann nicht mehr vor Gericht wenn was ist".

Darum waren das gute 3k - effektiv 2k da der GU noch was nachgelassen hat - am Ende dafür.

BESSER wärs immer sofort ab Planungsphase bzw. Rohbau-Beginn mit BSV zu arbeiten.
Besonders weil GU immer mit Subs arbeiten und auch wenn der GU tadellos sein sollte, machen die Subs Fehler, gehen Pleite usw.

Von mir hat man aber auch nie eine schriftliche Übernahme von Verantwortungen BIS zur Übergabe übernommen.

Der zuständige Mitarbeiter für Reklamationen und Übergabevorbereitung meinte auch, dass sehr selten mit Kunden gestritten wird, wenn kriegen die Subs eine über die Mütze.

Das ist eben auch der Vorteil eines größeren GU.
Er reguliert dann den Schaden (da Vertragspartner) und regressiert dann über die Subs...

Was will ich damit sagen:

-> immer mit gerichtlich beeidetem BSV

Aussagen wie "nicht kalkuliert" sind entbehrlich, da alle Folgeschäden und die Haftung, jedenfalls 3 Jahre ab Übergabe der Sache, den GU treffen.
Ergo wird er ja wohl selbst so schlau sein und die Dinge in der Rohbauphase beheben, bevor er selbst alles aufstemmen und beheben kann / muss.

Vor allem im Hinblick darauf, dass es dann vl. seinen damaligen Erfüllungsgehilfen (so heißt das) nicht mehr gibt.

Im Bauvertrag habe ich damals sicherheitshalber trotzdem festhalten lassen:
"Zahlung nach Baufortschritt nach mängelfreier Übergabe jedes Gewerks"

In der Praxis war das zwar egal, weil der Übergang fließend war und die einzelnen Gewerke ja getaktet wurden (oft mehrmals zB. Installateur, Fliesenleger usw.) - aber man sollte trotzdem nie vergessen, dass es für verdeckte Mängel auch eine Gewährleistung (30 Jahre?) gibt.

Darum: 
-> Dein Haus und wo auch immer das möglich ist, selbst dahinter sein. 
Oft gibts Dinge, die passen nach der Norm und nach den Toleranzen dieser Normen, aber einem selbst einfach nicht. Und darauf kommts letztendlich ja auch irgendwo an ob du damit leben kannst oder nicht.

Und mündlich ist alles nix wert - nicht einlullen lassen.
Dokumentieren lassen (vom BSV, da qualifiziert) und die Mängel schriftlich unter angemessener Fristsetzung rügen.

Daher auch bitte nicht einen selbsternannten Sachverständigen holen sondern einen gerichtlich beeideten, der auch dort gelistet ist - denn jede Baufirma kann auch auf dem Rechtsweg versuchen, über ein eigenes Gutachten das des Sachverständigen anzuzweifeln.


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  •  ssttjj
10.3.2025  (#17)
Würde ein "Schnellestrich" das Problem lösen? Der sollte in ein paar Tagen trocken sein.

Hat jemand Erfahrung damit? Wie lange braucht der und was kostet das ca. pro m2 mehr?

Und gibt es später irgendwelche Nachteile dieser Lösung?

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
10.3.2025  (#18)
Holz ist ein hygroskopischer Werkstoff. Deshalb sollte Holz bei maßhaltigen Bauteilen (z.B. Fenster, Türen) keiner zu hohen Luftfeuchte ausgesetzt sein. Die Holzfeuchte sollte bei ca. 11% sein. Das entspricht in etwa einer rel. Luftfeuchte von 60-65%.
Beim Estrich bringst Du ca. 4000-4500 l Wasser ein. Dass ist jetzt das Problem. Die sich im Raum befindliche Feuchte muss jetzt kosequent abgelüftet werden. Ansonsten ist nach ca. 1 Woche die kritische Holzfeuchte erreicht.

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