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gefühlsmäßig...ist es sinnvoller wenn grundstücke rechtlich zusammengelegt sind als getrennt wenn etwas über die grenze gebaut wird. solange die grundstücke eigene objekte sind, können sie wieder einmal getrennte besitzer bekommen (wer weiß wie sich das erben späterer generationen auseinanderdividieren). dann streitet sich besitzer A mit besitzer B, weil die garage von B am grundstück von A steht. hier könnte man bis zum gericht evtl. einen rückbau erfordern. wenn die jetzt vorhandene grenze ab den 60iger-jahren von einem vermessungsbüro auch mit planurkunde vermessen wurde, dann gibt es auch kein ersessenes recht. das bedeutet dass schlimmstenfalls B die garage auf eigene kosten abreißen muss. von grundsteuer etc. sollte die zusammenlegung keinen nachteil erbringen. ich seh sogar noch einen vorteil der zusammenlegung: es kann dir passieren, dass die gemeinde mal eine neue müll/kanal-gebührenordnugn macht die objektbezogen ist und auch die dachfläche mitberechnet wird. dann kann es schlimmstenfalls sein dass du zwei mal irgendwelche grundgebühren oder zahlst. einen nachteil sehe ich bei der zusammenlegung: wenn man wieder die eine hälfte verkaufen will, muss man das grundstück teilen und einen vermesser zahlen der eine planurkunde für die teilung zeichnet. aber bei einem verkauf des unbebauten grundstückes würde ich dann sowieso den grenzverlauf neu planen lassen und erst dann das neue teilgrundstück verkaufen. |
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Hallo garage, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Verpflichtungserklärung Zusammenlegung |