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Versicherungen und Absicherungen rund ums Bauen Teil 1

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.5.2023 - 12.2.2024
13 Antworten | 4 Autoren 13
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Da der alte Thread gesperrt ist und neue und auch alte User diesen vermutlich so nicht mehr leicht am Radar haben bzw. finden, habe ich mir gedacht, diese wichtige Thematik rund ums Versichern neu zu beleben.
Aufgrund immer wieder gestellter Fragen eröffne ich hier also einen neuen FAQ-Faden bezüglich Ver- und Absicherungsmöglichkeiten sowei meiner Empfehlungen.

Grundsätzlich muss zwischen Sach- und Personenabsicherung unterschieden werden:

Sachversicherung (Eigenheim-Rohbau ink. Bauherrenhaftpflicht, Bauwesen) Neubau:

Bereits beim Aushub sollte Sorge getragen werden, eine während der Bauphase bis hin zur Fertigstellung bzw. Bezug kostenlose Rohbauversicherung abzuschließen. Die Rohbauversicherung leistet Deckung gegen Feuer, Sturm -und Elementarschäden und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz.
Spätestens bevor der Bagger das Grundstück entert, sollte die RBV abgeschlossen werden. So ist nämlich auch noch ohne Bautätigkeit das Grundstück kostenlos haftfpflichtversichert.
Die Rohbauversicherung läuft bedingungsgemäß ein Jahr und wird automatisch in die prämienpflichtige Eigenheim-Haushaltsversicherung gewandelt. Sollte der Bau aber noch nicht fertiggestellt sein, kann diese auf ein weireres Jahre prämienfrei verlängert werden.

Ergänzt wird die Rohbau durch die in der Rohbau inkludierte kostenlose Bauherrenhaftpflicht.

Des weiteren macht oftmals eine Haushalt-Rohbauversicherung Sinn.
Deckung gegen Diebstahl besteht für Werkzeug, fix eingebauter Baubestandteile und Baumaterialien, die sich bereits in geschlossenen und versperrbaren Räumlichkeiten befinden.
Die HH-Rohbau ist jedoch prämienpflichtig. Kostenpunkt: rund 100 € für 25.000 € Versicherungssumme.

Schadensbeispiele aufgrund Pflichtverletzung der/des Bauherren sind zB:

  • Verkehrssicherung
  • ordnungsgemäße Absicherung von gelagertem Material
  • Haftungsansprüche ggü. geschädigter Nachbarn
  • unsachgemäßer Aushub der Baugrube usw...

Hier gibt es sicher vereinzelt Überschneidungen mit der Haftpflichtversicherung des Bmstr´s oder des GU. Im Anlassfall sollen hier dem Versicherten durch eventuelle Regressforderungen der Vers.-Unternehmen untereinander keine Nachteile entstehen.

Optional und prämienpflichtig ist die Bauwesenversicherung.
Diese fungiert quasi als "Voll-Kasko" für und während der Errichtung des Gebäudes.

Schadensbeispiele:

  • Ausführungs- und Planungsfehler
  • Verwendung ungeeigneter Konstruktionsteile, Materialien und Stoffe
  • unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrundes
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit und Sabotage
  • Witterungseinflüsse und Elementarereignisse
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl bereits eingebauter und montierter Teile
  • Glasbruch (!): Stichwort HST
  • Hochwasser. Meist limitiert, bei meinem AG z.B. mit 50K

Optional kann man bestehende Altbauten gegen Teil- oder Ganzeinsturz absichern. Des weiteren Hilfsbauten zur Wasserhaltung, Schalungen, Aufräumkosten, Kosten für Arbeits- und Eilfrachtzuschläge
Die Nachsicherung besteht zumindest 1 bis 3 Jahre nach Einzug.

Nach Einzug und der gewählten Nachhaftung erlischt die Bauwesenversicherung

Die Rohbau wird wie weiter oben bereits erwähnt nach Einzug in die dann prämienpflichtige Eigenheim-Haushaltsversicherungskombi gewandelt. Diesbezüglich muss der Versicherer informiert werden, Mail oder Anruf dazu reicht.

Hauskauf:

Bei einem Kauf wird die Eigenheim-Haushaltversicherung, sofern diese nicht fristgerecht gekündigt wurde, vom Vorbesitzer übernommen. 
Nach Kenntniserlangung der Eigentumseintragung ins Grundbuch haben die neuen Hausbesitzer ein Monat lang Zeit, den bestehenden Vertrag zu kündigen und sich anderwertig neu zu orientieren.

Wichtig: bei Neubau und Kauf sollte immer sorgfältig der Deckungsumfang sowie die aktuelle Versicherungssumme geprüft werden.
Auf mögliche Zusatzdeckungen hat der jeweilige Makler oder Versicherungsberater den Kunden hinzuweisen und darauf einzugehen.
Beispiele:
Grobe Fahrlässigkeit, Pool, PV-Anlage, Erdwärmekollektoren, Katastrophen-(Hochwasser-)Deckung, Erdbeben, Haustechnik (Pumpen, Raff- und Rollosteuerung), BUS-Steuerungen, Elektrozusatz, Heizungskasko, usw.

von Gemeinderat, andreas82, Solarbuddys

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.5.2023  (#1)
Versicherungen und Absicherungen,Teil 2:

Personenabsicherung:

RAV (RisikoAblebensVersicherung):

wurde früher oftmals von den Kreditinstituten als Kreditabsicherung gefordert. Die Kosten dafür, sofern diese als Auflage zur Kreditentscheidung nötig war, wurden dem Effektivzinssatz zugezählt.

Wird der Verzicht bei Selbsttötung verlangt, sprich die Vereinbarung der Selbstmordklausel in den Versicherungsvertrag aufgenommen, kostet diese je nach Versicherungsunternehmen 1 - 2 Promille der Versicherungssumme. Es gibt auch Unternehmen, die die Summe auf z.B. 150.000 € limitieren.

Bei der RAV werden grundsätzlich 2 Varianten unterschieden:

die Kreditrestschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme. Bei dieser fällt die Versicherungssumme jährlich, im gleichen Ausmaß wie die Kreditschuld.
Sie wird im Idealfall in der Höhe des Kreditzinssatzes abeschlossen, damit das Verhältnis stimmt.
sowie
die Risikoversicherung mit konstant gleichbleibender Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit.

Die Kreditrestschuldversicherung ist logischerweise die günstigere Variante, da die VSS wie gesagt analog dem Tilgungsplan des Kredites fällt.
Diverse Zusatzdeckungen wie Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit sowie besondere Freizeitrisiken können vereinbart werden.
Krebszusatz nur bei der konstanten Variante.

Die dritte Variante ist die Absicherung auf 2 verbundene Leben. Meist ergibt sich hierbei kein Prämienvorteil, jedoch zwei große Nachteile:

1) Bei gleichzeitigem Tod beider Versicherungsnehmer (VN) wird die vereinbarte Summe nur einmal ausbezahlt.
2) Stirbt eine der beiden versicherten Personen während der LZ, ist der gesamt Vertrag beendet. Dies ist mitunter bei einem neuerlichen Versicherungsabschluss mit erheblichen Zuschlägen aufgrund des Alters und/oder möglicher Krankheiten verbunden bzw. schlichtweg gar nicht mehr möglich.

Zwei Einzelverträge umgehen aber diese beide Nachteile.

Auch wenn nicht dezidiert gefordert von der Bank, würde ich immer eine Risiko-Ablebens-Versicherung empfehlen.

Als Absicherung nicht geeignet sollen Er- und Ablebensversicherungen erwähnt sein, da hier die versicherten Ablebensummen zu niedrig und die Prämien für vernünftige Summen viel zu hoch sind.
Das gilt auch für fondsgebundene LV´s.

Unfallversicherung:

als Option möglich und wichtig. Deckt bei schweren Unfällen und dauernder Invaldität die finanziellen Folgen (Stichwort behindertengerechte Hausumbauten) einer Dauerinvalidität ab.

Man sollte bei seinem Versicherer nachfragen, ob die Bauhelfer mitversichert sind. Denn manche Anstalten bieten dies kostenlos an, meist in Kombination mit einer Rohbauversicherung.

BU:

schön langsam kommt dazu auch in Österreich ein Bewusstsein auf. Gerade in jungen Jahren uneingeschränkt empfehlenswert, da oftmals keine Leistungsausschlüsse drohen und eine günstige Prämie erzielt werden kann.

Die BU leistet bei Unfall UND Krankheit (z.B. bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- und Kreislauferkrankungen, BURN OUT, ...) analog der Einstufung der Sozialversicherung ab einer 50%igen BU-Einstufung. Der Leistungsfall wird somit nach Einstufung der SV und einer internen Prüfung abgehandelt.
Die BU-Rentenberechnung sollte nicht Daumen mal Pi erfolgen, sondern anhand der tatsächlichen Daten wie Beruf, Einkommen, Familienstand, Ausbildung.
Der Pensionslückenrechner spuckt nach Eingabe dieser Informationen die dementsprechende BU-Rentenlücke aus.

Diese Versicherungsbasics sind für mich die wichtigsten und sinnvollsten Absicherungsmöglichkeiten und können miteinander kombiniert werden.

Zu guter letzt möchte ich noch die Krankenzusatzversicherung erwähnen, die je nach Tarifkombination stationäre Kosten im Krankenhaus sowie ambulante und privatmedizinische Belange abdeckt.

Bei Fragen, bitte fragen 😊.

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  •  stefano
  •   Bronze-Award
2.6.2023  (#2)

zitat..
speeeedcat schrieb: BU:

schön langsam kommt dazu auch in Österreich ein Bewusstsein auf. Gerade in jungen Jahren uneingeschränkt empfehlenswert, da oftmals keine Leistungsausschlüsse drohen und eine günstige Prämie erzielt werden kann.

Die BU leistet bei Unfall UND Krankheit (z.B. bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herz- und Kreislauferkrankungen, BURN OUT, ...) analog der Einstufung der Sozialversicherung ab einer 50%igen BU-Einstufung. Der Leistungsfall wird somit nach Einstufung der SV und einer internen Prüfung abgehandelt.
Die BU-Rentenberechnung sollte nicht Daumen mal Pi erfolgen, sondern anhand der tatsächlichen Daten wie Beruf, Einkommen, Familienstand, Ausbildung.
Der Pensionslückenrechner spuckt nach Eingabe dieser Informationen die dementsprechende BU-Rentenlücke aus.

Das trifft sich, da ich gerade ein altes Angebot für die BU von meiner Betreuerin aktualisieren lasse, gut. Was sind den aus deiner Sicht sinnvolle Optionen/Leistungen die unbedingt in eine BU gehören. Eine weitere Meinung schadet nie 😉
Ich habe mich gestern zum vergleichen auch etwas mit dem Online-Rechner von Dialog (Teil von Generali, kennst du sicher) gespielt. Was wären dort diese sinnvollen Optionen?


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.6.2023  (#3)
Gratuliere generell zur Entscheidung, eine BU abzuschließen;).

Dialog ist halt eine reine online-Geschichte und eine Tochter der G. Ich biete grundsätzlich nur G an.

Die wichtigsten Sachen:

Ich berechne die Höhe der BU-Rente nicht DaumenxPi, sondern nach dem Pensionslückenrechner.

Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitspension ohne neuerliche Gesundheitsprüfung bei bestimmten Lebensereignissen.
Leistungsanpassung (Wertsteigerung): um auch künftig den Wert deiner BU-Pension zu erhalten, solltest du eine Wertanpassung in den Vertrag mit aufnehmen.
Bei finanziellen Engpässen sollte die Möglichkeit bestehen, die Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend auf die Mindest-BU-Pension zu reduzieren (12 - 24 Monate üblicher Weise).
Die Erhöhung auf die zuletzt versicherte Berufsunfähigkeitspension erfolgt ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.
Die Meldepflicht bei einer Berufsänderung sollte ausgeschlossen werden, damit bist du bei einer Änderung deiner berufliche Situation nicht verpflichtet, dies zu melden.

und am wichtigsten, der Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit:

wenn du im letzten Jahr deiner ausgeübten Tätigkeit berufsunfähig wirst, solltest du nicht auf eine andere zumutbare Tätigkeit verwiesen werden können. DU entscheidest selbst, ob du einen anderen Beruf ausüben möchtest oder nicht.

lg

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  •  stefano
  •   Bronze-Award
2.6.2023  (#4)
Danke für die Infos!

Überlege schon seit 2-3 Jahren immer wieder mal, aber jetzt wirds Zeit. Das alte Angebot ist eh auch von G.

Bei D habe ich mich nur mal mit den Rechnern gespielt. Auch den Rechner zur Lückenbestimmung um eine Basis zu haben.

Eine Frage noch: Wie stehst du zum Thema Alter beim Versicherungsablauf (z.B. 65 oder 67-Jahre)? Die letzten Jahre kosten natürlich entsprechend mehr. Da in Zukunft das Antrittsalter sicherlich noch erhöht wird, hätte ich trotzdem zum maximalen Endalter tendiert. Oder reicht es sowieso aus, dass ich bei gesetzlichen Änderungen verlängern kann?

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  •  Gschmackig
  •   Bronze-Award
2.6.2023  (#5)
Danke für die Zusammenstellung der Infos.

Bezüglich  RAV für Kreditbesicherung / Absicherung würd mich interessieren welche Anbieter als empfehlenswert einzustufen sind oder ist der Anbieter generell egal solange die Produkte mit dem Übereinstimmen was man als Anforderung stellt?
zb: linear fallend, 2 Verträge, Fristverzicht und go für das günstigste Angebot nach effektiv Kosten?

Die Verträge haben ja lange Laufzeiten (30y) sollte man hier nicht auch auf sowas wie Bonität schauen?

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2023  (#6)

zitat..
stefano schrieb: Danke für die Infos!

Bitte gerne ☺️.


zitat..
stefano schrieb: Eine Frage noch: Wie stehst du zum Thema Alter beim Versicherungsablauf (z.B. 65 oder 67-Jahre)?

Ich gehe bei meinen Kunden immer auf Endalter. Das ist aktuell mit 65 definiert.


zitat..
stefano schrieb: Die letzten Jahre kosten natürlich entsprechend mehr. Da in Zukunft das Antrittsalter sicherlich noch erhöht wird, hätte ich trotzdem zum maximalen Endalter tendiert. Oder reicht es sowieso aus, dass ich bei gesetzlichen Änderungen verlängern kann?

Klug, so würde ich das auch angehen, siehe oben. Ich denke dass wenn das EA EA [Energieausweis] angehoben wird, auch eine Möglichkeit geben wird, die BU dann auf die neuen Endalter-Gegebenheiten anzupassen.

Lg




1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2023  (#7)

zitat..
Gschmackig schrieb: Danke für die Zusammenstellung der Infos.

Bitte gerne ☺️.

zitat..
Gschmackig schrieb: Bezüglich  RAV für Kreditbesicherung / Absicherung würd mich interessieren welche Anbieter als empfehlenswert einzustufen sind oder ist der Anbieter generell egal solange die Produkte mit dem Übereinstimmen was man als Anforderung stellt?

Ja, das würde ich so sagen. Wie gesagt, ich bin hier mit G unterwegs, kenne somit deren Produkt sehr genau und auch die Leistungsabwicklung im traurigen Anlassfall.

Bei der Prämienzahl- und Versicherungsdauer aufpassen, da gibt es oft gravierende Unterschiede.

zitat..
Gschmackig schrieb: Die Verträge haben ja lange Laufzeiten (30y) sollte man hier nicht auch auf sowas wie Bonität schauen?

Nein. Denn sowohl Er- und Ablebensversicherung werden in den Deckungsstock ausgelagert, der die Kundengelder veranlagt und ein Sonververmögen darstellt (bei G rund 5 Mrd. Euro).
Dieser fällt per Definition nicht in die Insolvenzmasse bei einem Konkurs des Versicherungsunternehmes, die Gelder gehört also der Versichertengemeinschaft.

Lg

2
  •  Gschmackig
  •   Bronze-Award
3.6.2023  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:
Bei der Prämienzahl- und Versicherungsdauer aufpassen, da gibt es oft gravierende Unterschiede.

Ja das hab ich schon bemerkt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Dieser fällt per Definition nicht in die Insolvenzmasse bei einem Konkurs des Versicherungsunternehmes, die Gelder gehört also der Versichertengemeinschaft.

Beantwortet meine Frage zu 100 Prozent, vielen Dank!

Lg
 




1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
3.6.2023  (#9)
Sehr gerne ☺️

1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
4.6.2023  (#10)

zitat..
Gschmackig schrieb: Die Verträge haben ja lange Laufzeiten (30y) sollte man hier nicht auch auf sowas wie Bonität schauen?

Das ist ein guter Punkt.
Der oben bereits beschriebene Deckungsstock mit seiner Eigenschaft als Sondervermögen muss jedenfalls die Forderungen an die Versicherung decken können und ist regulatorisch durch die FMA überwacht. Diese bestellt auch einen Treuhänder ohne den die Versicherung keine Verfügung über die Assets, die dem Deckungsstock zugeordnet sind, hat.

Wenn sich nun einer die Frage stellt, ob die (naturgemäß konservativ veranlagten) Vermögenswerte in der starken Zinsanhebungsphase ein Problem für die anleihenlastigen Assets haben (ähnlich wie für viele Banken, die keine oder zu wenig Zinsabsicherung betrieben haben und zum Teil damit erhebliche Probleme haben):
Versichungen können diesbezüglich nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) bilanzieren, bedeutet:
Der Barwert der Forderungen an die Versicherung wird nicht mit dem aktuellen Marktzins ermittelt, sondern mit dem vereinbarten Rechenzins und die veranlagten Assets können durchgehend mit 100 bewertet werden.

Dadurch ist das System sehr stabil. Auch liquiditätsseitig gibt es gegenüber Banken hier eine weitestgehend komfortable Situation. Selbst wenn viel Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst werden, sorgt der zum Teil deutliche Abschlag gegenüber dem bis dahin eingezahlten Kapital für ausreichend Reserve.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
16.6.2023  (#11)
Thema PV - Haftpflichtversicherung bei Vergabe und Selbsterrichtung mit "Nachbarschaftshilfe":

eine Haftpflichtversicherung des ausführenden Betriebes ist immens wichtig und sollte vor Beauftragung des Professionellen unbedingt nachgefragt werden, ob es eine solche gibt.
Nicht nur wegen Brand- oder Sturmschäden, vielmehr auch bei möglichen Schäden gegen Leib und Leben.
Denn gerade da wird es richtig teuer: wenn zum Beispiel durch fehlerhafte oder fehlende Sicherungen, falsches Material oder generell durch nicht normgerechte Ausführung Personen Schaden nehmen.

Denn: Haftpflichtansprüche bei fehlender Versicherung werden in voller Höhe an den Verursacher regressiert, z.B vom Krankenhausträger bis hin zur Reha-Klinik.
Weiters kann es zu einer möglichen Rentenzahlung an den Geschädigten, bis zu dessen Lebensende, führen.
Der Verursacher (Betrieb, Privatperson, usw.) haftet bei fehlender Versicherung und unzureichender Deckung oder Versicherungssumme darüber hinaus mit seinem Privatvermögen.

Man kann sich selber als Versicherungsnehmer gegen Sturm- und Brandschäden versichern.
Im Schadensfall wird ein Gutachter jedoch sehr genau prüfen, ob die Anlage und die Arbeiten normgerecht ausgeführt wurden (Stichtwort Brandschutz, Ballastierung, ...).
Also nicht nur bei Firmenvergabe, sonder auch bei "privat" montiertierten Anlagen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.9.2023  (#12)
Aktuelle G....i.-Richtlinie PV-Anlagen (wird bei der Konkurrenz vermutlich ähnlich sein):

Aufgeständerte Photovoltaikanlagen, also nicht mit dem Gebäude verbundene wie z.Bsp. auf Flachdächern, sind nur durch eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen mitversichert.

Wenn die Installation nicht durch eine Fachfirma erfolgte, müssen (eh logisch) die Normen auf jeden Fall eingehalten werden. Dies betrifft Eigenheim- sowie Gewerbeversicherungen.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.2.2024  (#13)
Grobe Fahrlässigkeit, gehört in den Versicherungsthread:

Bez. Schwarzbau: es muss eine Fertigstellungsmeldung geben. Wenn behördliche oder gesetzliche Auflagen nicht eingehalten werden, besteht Leistungsfreiheit.
Ich hatte voriges Jahr zwei Total-Brandschäden, bei beiden wurde die Fertigstellungsmeldung aber nicht verlangt. 
Grobe Fahrlässigkeit wurde jedoch sofort abgefragt. Die Schäden gingen jeweils in die Hunderttausde.

Bei der E-Installation ist eine Abnahme durch einen konzessionierten Elektriker nötig. Wenn du nachträglich selber was änderst, könnte es da durchaus Probleme geben.

Hier die genaue Definition der Ausschlüsse:


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Und hier Beispiele, die Deckung finden:


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