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Versicherungsleistung- Gesetztesänderung [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.2. - 16.2.2016
12 Antworten 12
12
Hallo,

ich hab 2008 eine Glasscheibe eingebaut um 1000,- EUR. Damals war kein ESG/VSG vorgeschrieben.
Seit 2013 bei dieser Art Scheibe ESG/VSG vorgeschrieben.

Die Scheibe ist jetzt kaputt. Die ESG/VSG Scheibe kostet jetzt 2000,- EUR.

Die Versicherung (mit Neuwertentschädigung) bezahlt mir aber nur die 1000,- laut der alten Gesetzeslage.

Ist das rechtlich korrekt ?

Meine Prämie ist ja grundsätzlich nicht davon abhängig welches Glas ich verbaut habe.
lG
Gawan

  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
11.2.2016  (#1)
ja ist es, das heißt nur das du das geld für die wiederbeschaffung bekommst, auf geänderte gesetzeslage etc. nimmt das keine rücksicht (wäre ja eine verbesserung des urzustandes und somit nicht gleichwertig)

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.2.2016  (#2)
Geht um die Prüfung der behördlichen Auflagen, die es in diesem speziellen Fall nur in den Bundesländern SBG und Tirol lt. OIB-Richtline gibt.
Diese besagt dort, dass ein drei-Scheiben-Isolierglas nach Bruch auf eine ESG/VSG Scheibe getauscht werden muss. Ergebnis: jeder Versicherer dort muss zahlen.
Das gilt aber nicht in Restösterreich.

Also bei dir in OÖ kannst du als Versicherter eine Rep. auf 3-Scheiben Isolierglas fordern. Sollte der Glaserer ablehnen und sich auf Gesetzestext berufen (eh klar, der will das teurere Gals verticken), ist er nicht im Recht!
Anderen Glaserer suchen und in ihn von Anfang an über die Rechtslage in Kenntnis suchen.
Solltest du bei meiner Firma den Vertrag haben:
diese hat sich auf diese Richtlinie generell eingeschossen und bezahlt ab Tarifgeneration 2006+ auch in Gesamtösterreich das upgrade auf ESG/VSG, auch wenn es rein rechtlich nicht vonnöten wäre.

Ja, viele Unterschiede in den Produkten der Anbieter, das kann halt der Dur..b...r oder meist auch der Makler nicht erklären emoji ...

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
11.2.2016  (#3)
Wer ist denn "deine" Firma ? :)

Ich will ja ehrlich gesagt gar kein 3fach Float-Glas mehr, denn sollte es WIRKLICH mal zu einem Schadensfall kommen und ein Kind fällt mir mit drei Scheiben Glas aus dem ersten Stock auf die Terrasse ... naja ...
Aber meiner Meinung nach ist die Versicherung verpflichtet einen rechtskonformen Zustand herzustellen. Ich hab ja nicht diese eine Scheibe versichert, sondern das Gesamtpaket Haus und die haben auch nicht nachgefragt welche Scheiben ich denn hätte.
Das Upgrade hat ja nichts mit meinen persönlichen Vorlieben zu tun, sondern damit dass der Sachverständige sagt "die Verglasung in der ursprünglichen Form darf nicht mehr vorgenommen werden".

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.2.2016  (#4)

zitat..
speeeedcat schrieb: Geht um die Prüfung der behördlichen Auflagen, die es in diesem speziellen Fall nur in den Bundesländern SBG und Tirol lt. OIB-Richtline gibt.
Diese besagt dort, dass ein drei-Scheiben-Isolierglas nach Bruch auf eine ESG/VSG Scheibe getauscht werden muss.

Interessant! Hab ich nicht gewußt. Würde mich interessieren, wie die beiden Bundesländer dies im Detail geregelt bzw. formuliert haben - kanns aber auf die Schnelle nicht finden. Könntest mir bitte sagen, wo das genau steht??

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
12.2.2016  (#5)
@speedcat - Welcher Anbieter bezahlt das Upgrade freiwillig ?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
12.2.2016  (#6)
Das war eine Fachanweisung. Der mit dem ital. geflügelten Löwen.

@Karl: den Gesetzestext kann ich dir nicht liefern, die Aussage war aber beim Telefonat direkt mit dem zuständigen Schadensreferenten. und der hat die OIB-Richtlinien zu dieser Causa zitiert.

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  •  thomasdoe
  •   Bronze-Award
12.2.2016  (#7)
eine versicherung die eine verbesserung des urzustandes bezahlt....
das ich das noch erleben darfemoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.2.2016  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb: und der hat die OIB-Richtlinien zu dieser Causa zitiert

Ich find das aber in der OIB-Richtlinie nicht! Ich will da jetzt nicht lästig sein, aber aus meiner sehr langen Erfahrung mit solchen Dingen hab ich mir eines zum Grundsatz gemacht: Ich glaub´s erst dann, wenn ich es selber gelesen hab. Sollte es diese Bestimmung tatsächlich geben, dann müsste man sie ja auch nachvollziehen können. Die mündliche Aussage eines Schadensreferenten ist mir da ehrlich gesagt zu wenig.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
14.2.2016  (#9)
@Gawan - Warum machst es so kompliziert?
Hol dir einfach einen Kostenvoranschlag einer Firma und reichs bei der Versicherung ein.
Es kann ja die Versicherung von keinem verlangen, dass er weiß, wieviel die Scheibe gekostet hat und was das genau war...das is im Endeffekt auch egal.


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  •  Gawan
  •   Gold-Award
15.2.2016  (#10)
@gdfe - Äh ja, das habe ich gemacht.
2000,- EUR

Daraufhin haben die mir einen Sachverständigen geschickt und der sagt: die alte Scheibe ist nur 1000,- Wert, der Aufpreis gründet auf der Gesetzesänderung ist somit für die Versicherung nicht relevant und wird nicht bezahlt

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
15.2.2016  (#11)

zitat..
Karl10 schrieb: Ich will da jetzt nicht lästig sein, aber aus meiner sehr langen Erfahrung mit solchen Dingen hab ich mir eines zum Grundsatz gemacht: Ich glaub´s erst dann, wenn ich es selber gelesen hab.


Kein Thema Karl. Mich interessiert aber natürlich nur, ob der Schaden für meine Kunden übernommen wird. Wo und was im Gesetzestext steht, ist mir da wurscht.
ich beziehe mich auf die Aussage meines Schadensreferenten - das ist für mich relevant.

zitat..
thomasdoe schrieb: eine versicherung die eine verbesserung des urzustandes bezahlt....
das ich das noch erleben darf


DAS sind halt die kleinen aber relevanten Unterschiede...emoji

zitat..
gdfde schrieb: Es kann ja die Versicherung von keinem verlangen, dass er weiß, wieviel die Scheibe gekostet hat und was das genau war...das is im Endeffekt auch egal.


UI, da hast aber keine Ahnung. Die Referenten wissen genau, was die Scheibe wann gekostet hatemoji

zitat..
Gawan schrieb: Daraufhin haben die mir einen Sachverständigen geschickt und der sagt: die alte Scheibe ist nur 1000,- Wert, der Aufpreis gründet auf der Gesetzesänderung ist somit für die Versicherung nicht relevant und wird nicht bezahlt


Nice to read ...nicht für dich. Welche Anstalt?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
16.2.2016  (#12)
Die die einen wenns eng wird in der Wüste stehen lässt
Bin aber jetzt mit der AK in Kontakt, die sind der Meinung eine Neuwertversicherung müsse das decken und würden mich im Bedarfsfall auch unterstützen.
Wobei ich mir dann wieder denke wozu die Aufregung, zahl ich halt die paar Hunderter drauf und zieh dann grinsend sämtliche Versicherungen und Finanzprodukte von denen ab ...

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