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Das ist dann wohl eher schwierig, wenn der BM das partout nicht will, kannst du höchstens zu einem anderen gehen. Bei Baumeistern ist mir diese Vorgangsweise allerdings bekannt. Auch bei unserem Erstgespräch mit einem (Holz-)Baumeister gab es für die Planung einen Ca.-Betrag (etwa 4000€), Abrechnung nach Aufwand. Die Planungskosten wären uns jedoch erlassen worden, wenn wir mit der betreffenden Fa. gebaut hätten. Wir haben uns dann für einen Architekten entschieden. Von ihm erhielten wir vor Beginn eine genaue Kostenaufstellung. In den Kosten enthalten waren die Vorerhebung, Entwurfsplanung, Einreichplanung und verschiedene Ausführungspläne. Die Kosten sind unabhängig von Bausumme und Aufwand, also Fixkosten. Mit 3000€ +/- 10 % ist der Architekt allerdings nicht bezahlt ... |
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Da scheint mir eine kleine Begriffsverwirrung enthalten zu sein: Der Einreichplan ist das Endprodukt, das dann nach der Bewilligung auch genau so gebaut werden soll. Dem voraus gehen Entwurfspläne, um sich schrittweise dem persönlichen Idealhaus anzunähern. Entwurfspläne machen natürlich auch Arbeit, sind aber bei weitem nicht so detalliert ausgearbeitet wie ein Einreichplan. Bei uns war es so, dass wir bereits ganz klare Vorstellungen samt maßstabgetreuer händischer Planskizzen hatten, wie das Haus aussehen soll. Davon ausgehend waren noch ca. vier oder fünf Entwurfspläne notwendig, bis wir den Einreichplan erstellen lassen konnten. Für die Entwurfspläne haben wir nichts gezahlt, für den Einreichplan samt E-Ausweis, Baubeschreibung u. dgl. haben wir meiner Erinnerung nach ca. 3.000 oder 3.500 € in Rechnung gestellt, die wurden uns aber bei Auftragserteilung gut geschrieben. Den E-Plan haben wir, um Zeit zu sparen, noch vor der Auftragserteilung beim Favoriten machen lassen. Zu dem Zeitpunkt hatten wir die Anbieter auf zwei in der Endauswahl eingeschränkt. |
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Da hast du wohl recht. Mir scheint, dass der BM von tkol1990 die Entwurfsplanung – da kann man ja tatsächlich unterschiedlich lange herumfeilen – einfach in die Einreichplanung hineinrechnet, deshalb die Absicherung, dass die Einreichplanung „nach Aufwand“ abgerechnet würde. |
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Hi, Ja, der Baumeister erstellt zuerst Entwurfspläne... Die Kostenschätzung beinhaltet auch diese ersten Entwürfe bis zum fertigen Einreichplan! |
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Ich sag mal so: Wie viel Arbeit der BM mit der Entwurfsplanung hat, steht nicht von vornherein fest. Es gibt Bauherren, die umplanen und umplanen, aber auch solche, bei denen es bald schon passt, weil wie bei MissT schon klare (und auch in Bezug auf das Finanzielle und die technische Umsetzbarkeit realisierbare) Vorstellungen da sind. Insofern ist ist es natürlich auch fair, den tatsächlichen Aufwand abzugelten. |
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Also ist das so üblich. Danke Euch |