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Vertrag f. Begehung des Nachbargrundstücks für Bau von Mauer Carport [K]

   
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  •  2woozy
  •  [K]
  •  [Kärnten]
2.4. - 11.4.2021
9 Antworten | 7 Autoren 9
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Hallo,

wir benötigen aus feuerschutzrechtlichen Gründen als Seitenwand des Carports eine Betonmauer, die an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn verläuft.

Um diese aufstellen zu können, müssen die Arbeiter auf die Seite der Nachbarin gehen.

Würdet ihr in dem Fall die Erlaubnis nur mündlich festhalten oder einen Vertrag dafür aufsetzen? Ich wäre lieber bei letzterem, es kommt mir aber etwas übertrieben vor.

Hat jemand von euch schon mal einen Vertrag für diesen Fall aufsetzen müssen?

Gleichzeitig wundere ich mich etwas über meinen Bauträger: Die Verträge (Errichtung Mauer ist dabei) wurden schon vor längerer Zeit unterschrieben, gestern bei der Begehung des Grundstücks meint er, wenn sie nicht einwilligt, wäre eine teurere Fertigteillösung (= Aufpreis für uns) nötig. Diesen Umstand hätte er mMn schon früher erwähnen müssen, denn als Laie muss ich nicht wissen, wie man eine Betonwand aufzieht. Dass ein fremdes Grundstück angrenzt, ist ebenfalls bekannt gewesen.

Würdet ihr den Aufpreis akzeptieren, sollte die Nachbarin (der die Mauer eh ein Dorn im Auge ist, weil ihre Sicht damit schlechter wird) nicht einwilligen?

LG

  •  MiMo2402
  •   Bronze-Award
2.4.2021  (#1)
Ist wirklich eine Betonmauer vorgeschrieben (nicht nur eine bestimmte Brandschutzklasse?)? Und wenn die Betonmauer vorgeschrieben ist inwiefern sollte sich die Frage der Einwilligung überhaupt stellen?

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  •  2woozy
2.4.2021  (#2)
 

zitat..
MiMo2402 schrieb: Ist wirklich eine Betonmauer vorgeschrieben (nicht nur eine bestimmte Brandschutzklasse?)?

Ich glaube, letzteres - es gab Überlegungen, statt Beton Panneele aus Alu, o.ä. zu verwenden - eine Mauer, wo man ggf. Reifen aufhängen kann, ist uns ohnehin lieber.


zitat..
MiMo2402 schrieb: wenn die Betonmauer vorgeschrieben ist inwiefern sollte sich die Frage der Einwilligung überhaupt stellen

Es geht um die Einwilligung, für den Bau der Mauer das Nachbargrundstück betreten zu dürfen.




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  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.4.2021  (#3)
Du bist aus Kärnten, wenn ich mich nicht irre.

Der Nachbar ist laut Kärntner Bauorndung verpflichtet, den Zugang zum Grunstück zu gestatten, siehe §48 (1) und (2), wenn das Vorhaben "anders nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten ausgeführt werden kann".

Danach ist natürlich der Ursprungszustand wiederherzustellen bzw. müssen mögl. Schäden abgegolten werden (siehe §49). D.h. das würde im Rahmen des Bauverfahrens auf Antrag entsprechend von der Behörde festgelegt werden.

zitat..
2woozy schrieb: ir benötigen aus feuerschutzrechtlichen Gründen als Seitenwand des Carports eine Betonmauer, die an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn verläuft.

Das heißt, es gibt ja schon einen Baubescheid, wo diese Mauer eingezeichnet wurde, oder? Wurde da im Verfahren was zu den o.g. Nachbarpflichten gemacht? Sonst würde ich als erstes mal bei der Gemeinde nachfragen, ob man die Duldung behördlich feststellen lassen kann, bevor ich da irgendwelche privatrechtlichen Vereinbarungen treffe.

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  •  schurlmaster
2.4.2021  (#4)
Wir werden das selbe Thema haben bei einer Garage. Der BM meinte das ist kein Problem da in Bauordunug geregelt. Warum das Mehrkosten verursacht verstehe ich nicht da ja auch oft Mauer an Mauer gebaut wird ( Nebengebäude bei offener Bauweise) und ich da ja auch nicht auf die andere Mauer Seite zu komme. 
ich werde den Nachbar bitten die Arbeiter arbeiten zu lassen, sollte dieser halt nicht einverstanden sein ist halt die Alternative das er auf eine 12 Meter unverputzte Ziegel Mauer schaut. 


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
2.4.2021  (#5)
Bevor ich mir da jetzt irgendwelche großen Gedanken mache, würde ich einfach mit der Nachbarin reden ob das für sie ok ist. Die meisten Nachbarn machen da ja keinen Stress.

Den jetzigen Zustand fotografieren, damit es später nicht heißt man hätte was kaputt gemacht. Das hat mein Baumeister als erstes gemacht bevor überhaupt der Bagger gekommen ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.4.2021  (#6)

zitat..
schurlmaster schrieb: sollte dieser halt nicht einverstanden sein ist halt die Alternative das er auf eine 12 Meter unverputzte Ziegel Mauer schaut.

Irrtum! Du MUSST deine Mauer(FAssade) verputzen. Das Mauerwerk aufstellen kannst sicher vom eigenen Grund aus. Zum Verputzen wirst auf den Nachbargrund müssen - und das darf man auch.

zitat..
2woozy schrieb: oder einen Vertrag dafür aufsetzen?

Na, keinen Vertrag machen bzw. is nicht notwendig. Wenn sich der Nachbar weigert, läuft alles über die BAubehörde, wie @­chrismo schon richtig erklärt hat.

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  •  2woozy
2.4.2021  (#7)
Wow, Wahnsinn - danke für den großartigen Input, dieses Forum ist unglaublich hilfreich! 👏
Auf so eine Passage der Kärntner Bauordnung wäre ich nicht gekommen. Wundert mich ein wenig, dass mir der örtliche Baumeister das nicht gesagt hat. 

zitat..
chrismo schrieb: Wurde da im Verfahren was zu den o.g. Nachbarpflichten gemacht?

Nein, nichts dergleichen. Werde beim Bauamt anrufen. 

zitat..
schurlmaster schrieb: Warum das Mehrkosten verursacht verstehe ich nicht

Er hat glaube ich gemeint, dass man dann die Schalung nicht gut machen kann...die Mauer wird soweit ich im Kopf habe 2,5m hoch.

Das heißt für mich
1) rechtliche Gegebenheiten eruieren
2) mit der Nachbarin eine freundschaftliche Lösung finden
3) bei Weigerung informieren, dass es aufgrund der rechtlichen Bestimmungen (sofern Punkt 1 das ergibt) auch ohne ihre Zustimmung so gemacht werden kann

Die Grundlage für ne gute Nachbarschaft soll ja nicht zerstört werden 😉.

Frohe Ostern! 

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  •  willyschellmann
11.4.2021  (#8)
Und was ist, wenn an der Grundstücksgrenze ein lt Bauordnung erlaubtes 8m2 großes Gewächshaus steht und eine lt Bescheid genehmigte Pergola? und der Nachbar dort die direkt angrenzende neu zu errichtende Mauer nicht verputzen kann?

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.4.2021  (#9)
Dann entweder die Mauer so weit von der Grenze entfernt bauen, dass man sie noch verputzen kann, oder damit leben, dass die Mauer in dem Bereich nicht verputzt ist.

Es geht darum, dass ein Nachbar das Betreten dulden muss bzw. kurzzeitige Eingriffe (wie z.B. Schalung auf dem Grundstück), nicht seine halben Nebengebäude wegreißen emoji

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