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ÖNorm B2110 und nichts davon sollte ausgeschlossen werden. Zahlung nach Fortschritt oder abstrakte Bankgarantie von Baugesellschaft. |
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wie konntet ihr die firma bewerten, wenn ihr das erst jetzt - fragt...?
wenn ihr euch nicht sicher seid, lasst das musterexemplar beim vki rechtlich prüfen - http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=3 önormen sind ned auf 2110 beschränkt. http://www.as-institute.at/themencenter/fuer-experten/fachinformationen/ ansonsten gilt: keine agb, keine vorauszahlung, förmliche übergabe und abnahme mit protokoll, keine zustimmungsfiktionen, tatsachenerklärungen oder klauseln a la "oder gleichwertig" (= keine konkrete leistung). alles, was "bauseits" sein soll, ist zu spezifizieren, subs kommen nur nach zustimmung auf die baustelle udn die firma übergibt die baustelle sauber, sämtliche preise sind höchstpreise und werden max. reduziert. |
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@gast - Hallo,
stimme creator zu, würde auch den Vertrag zuerst dem VKI und einem Anwalt, der auf Bau spezialisiert ist, zur Überprüfung vorlegen. Dann können ja noch Punkte geändert, ergänzt oder überhaupt in den Vertrag reingenommen werden. Haben wir vor der endgültigen Unterschrift auch so gemacht. Neben den bereits von den Vorpostern erwähnten Punkten, würde ich z.B. noch das Ergebnis des Blower Door Tests mitreinnehmen, den Haftrücklass, Bankgarantie-Modalitäten (vielleicht reicht der Baufirma ja auch eine "kostenlose" und für Dich risikolose Finanzierungsbestätigung der Bank), Terminvereinbarungen (also Baubeginn, Fertigstellung, etc.), Zahlungsplan (immer nur nach Baufortschritt), genaueste Bau- und Leistungsbeschreibung der einzelnen Gewerke sowie alle im Vorfeld getroffenen mündlichen Vereinbarungen unbedingt nochmals schriftlich im Vertrag festhalten. Fragen oder ein Muster jederzeit gerne: da74@gmx.at lg, Mickey |
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Hallo Mickey, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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