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(Vlbg) Baugenehmigung für Kleintiergehege?

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  •  Kaninchen
12.1. - 15.1.2024
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Liebe Forenmitglieder, 

ich habe durch Zufall dieses Forum gefunden und gesehen hier sind viele Experten im Thema Baurecht. Ich hoffe diese Frage darf hier gestellt werden auch wenn es nicht direkt mit Hausbau zu tun hat. Folgende Situation: Wir haben in unserem Garten ein Kleintiergehege (10 qm, 5m lang 2m breit und 2m hoch) 
Dieses haben wir als Bausatz gekauft und im Garten aufgestellt, es ist auch nicht im Boden verankert, heisst es kann problemlos bewegt werden, leider haben wir nur einen Platz im Garten frei, dort wo es nun steht kann man es öffentlich sehen, es steht aber genau auf Höhe des Hauses. Dieses Jahr wollten wir ein Dach darauf legen (pvc dachplatten, minimale steigung nichts kompliziertes) da dachte ich, vielleicht sollte ich doch bei der Gemeinde nachfragen ob sowas nun Anzeigepflichtig ist. Am Telefon sagte man mir, ich müsse eine Bauanzeige stellen, im persönlichen Gespräch dann, wurde mir gesagt ich brauche eine Baugenehmigung (im nachhinein, da es ja schon steht). Dazu natürliche sämtliche Unterlagen inkl. Abstandsnachsicht vom Nachbarn, Bewässerung, etc. 
Wir haben nun alles zusammen und werden es zur Kontrolle abgeben, in der Hoffnung, dass es bewillígt wird.

Jetzt habe ich natürlich Angst, dass wir es abreissen bzw. abbauen müssen, ich meine wo bringe ich dann meine Tiere unter?
Ich stelle mir aber auch die Frage warum ich überhaupt eine Bewilligung brauche, in sämtlichen Gesetzestexten die ich fand, war angemerkt, dass das "Gebäude" oder "Objekt" mit dem Boden verankert sein muss um Bewilligungspflichtig zu sein. Kennt sich da jemand aus?
Ich meine im Moment kann ich ohnehin nur abwarten, frage mich aber ob ích, falls es nun doch abgelehnt werden würde, rechtlich dagegen vorgehen kann?

Vielen Dank schonmal, ich hoffe das war verständlich erklärt. 
Kaninchen

  •  Melmar
  •   Bronze-Award
13.1.2024  (#1)
Hi.....
Aus meiner Sicht reicht eine Bauanzeige völlig aus. Wenn überhaupt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß du eine Bauwilligung dazu brauchst. Baubewilligung heißt Plan im richtigen Maßstab, Lage auf dem Grundstück mit Abständen, usw. sind der Gemeinde vorzulegen und es ist eine Bauverhandlung notwendig. Diese Pläne müssen von einer dazu befugen Person, sprich Planer oder Architekt angefertigt sein und das ist nicht gerade billig. In deinem Fall kann ich mit nicht vorstellen, daß das notwendig sein soll. Und das für ein Kleintiergehege im Ausmaß von 10 qm. im Garten. Eine Absprache mit dem Nachbarn sollte zwecks guter Nachbarschaft schon erfolgen und das hast du ja getan.

Für mich wäre eine Baubewilligung für ein "Kleintiergehege im Garten" völlig absurd, eine Nichtbewilligung mit einem verbundenen Abriss bzw. in deinem Fall Abbau noch viel mehr.

Ich hatte auch mal sowas im Garten stehen. Zwar nicht in so einem großen Ausmaß wie du. Mir wäre nie in den Sinn gekommen, da irgend etwas anzeigen zu müssen.

Würd meinen, deine Angst ist unbegründet.

lG

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  •  Kaninchen
15.1.2024  (#2)
Hallo Melmar, 

Vielen Dank für deine Antwort, komme erst jetzt zum Antworten. Mir kommt es eben auch völlig übertrieben vor. Vermutlich hätte ich am Besten von vornherein nicht gefragt. Wir haben glücklicherweise einen Planer im Bekanntenkreis, der uns den genauen Plan gezeichnet hat. Den wollten sie nämlich sowieso haben, bevor sie überhaupt irgendwas machen. (hatten dazu eine frist bis Ende Januar)
Die Nachbarn erfreuen sich sogar an dem Gehege glücklicherweise. 

Vielen Dank, das beruhigt mich schon sehr. Lasse mich jetzt mal überraschen was die Gemeinde meint.

lg

1
  •  Melmar
  •   Bronze-Award
15.1.2024  (#3)
Na dann ....
Abwarten und Tee (was anderes geht natürlich auch😁) trinken!

lG

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