Hallo, ist es erlaubt, den Vorgarten (teilweise) zu unterkellern? Kennt sich da jemand aus? Burgenland, vordere Baulinie 3 m, offene Bebauung. Danke!!!
in NÖ sind bis zu 50cm über Niveau (sprich ein Keller der nicht weiter herausragt ist kein Problem) im vorderen Bauwich möglich, leider weiß ich nicht, ob dies im Burgenland ähnlich geregelt ist.
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