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So stehts im gesetz: - (3) Soweit dies zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist, hat die Baubehörde die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen, wie z.B.:
Detailpläne,¶ statische Berechnungen der Tragfähigkeit von Konstruktionen und anderer Bauteile samt Konstruktionspläne,¶ ein Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit des Baugrundes, ¶..... |