|
|
||
"Unternehmer ist nach dem KSchG jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, wobei ein Unternehmen als „jede auf Dauer angelegte organisierte, selbständige wirtschaftliche Tätigkeit“ definiert wird."
.... ist offensichtlich ein sehr dehnbarer Begriff. Da kann einem nicht mal die AK weiterhelfen.... Hilft nur noch der Weg zum Rechtsanwalt bzw. zum Richter, um sich offiziell als "Verbraucher" titulieren zu lassen ... |
||
|
||
PSder 2. Links ist sehr hiflreich... Wenn man dann weiss dass man Verbraucher ist. |